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  • AutorenbildMichael Handschuh

KMU innovativ / Produktionsforschung


Mit KMU innovativ werden anspruchsvolle Einzelvorhaben und Forschungskooperationen in Schlüsseltechnologien gefördert. Den Rahmen sollen FuE-Verbundprojekte zwischen KMU und weiteren Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft bilden. Mehr als die Hälfte der deutschen Wirtschaftsleistung wird durch die Produktion und produktionsnahe Dienstleistung erzielt. Innovative, technikbasierte Dienstleistungen erhöhen zunehmend den Wert von Produkten. Mit "KMU innovativ / Produktforschung" wird für das verarbeitende Gewerbe ein Instrument zur Innovationsförderung bereitgestellt.


Gefördert werden vorwettbewerbliche industrielle FuE-Vorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Förderfähig sind Einzelvorhaben von KMU mit Kompetenz auf dem Gebiet der Produktionsforschung. Die Förderung von Verbünden - mehrere KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen ist generell möglich, solange ein signifikater Anteil der Forschungsleistung durch ein KMU erbracht wird.


Die FuE-Vorhaben müssen sich dem Programm "Zukunft der Wertschöpfung" zuordnen lassen und mithin für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.

Mögliche FuE-Vorhaben sollen im Bereich der Produktionsforschung in den Branchen Maschinen- und Anlagebau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer-, Regelungstechnik, Optik oder anderen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes ausgerichtet sein.


Die Richtlinie nennt beispielhaft folgende Themenfelder.

  • Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion;

  • Werkzeuge der Produktentstehung;

  • Integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung;

  • Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten;

  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität;

  • Flexibilisierung der Produktion;

  • Effiziente Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien und bei Ausrüstungen;

  • Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0);

  • Organisation und Industriealisierung produktionsnaher Dienstleistungen;

  • Produktionsbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme;

  • Produktionsstrategien und Unternehmensorganisationen im Wertschöpfungsnetzwerk;

  • Wissensmanagement und -organisation für die Produktion;

  • Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikation der Mitarbeiter*innen;

  • Know-how-Schutz in dynamischen Märkten.


Antragsberechtigt sind KMU.


KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Bei Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen antragsberechtigt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Förderung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland erforderlich. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Verfügbaren Haushaltsmittel.


Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen kann die Beihilfeintensität um weitere 10 % auf 60 % erhöht werden.


Antragsteller sollen sich vorab im Umfeld des von ihnen beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob ihr beabsichtigtes Forschungsvorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und somit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Zu prüfen wäre auch ob eine europäische Kooperation im Rahmen von Eureka in Frage kommt. Die Ergebnisse der Prüfung sollen im Förderantrag kurz dargestellt werden.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) als Projektträger (PTKA) beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger Projektskizzen in digitaler Form eingereicht werden. Bewertungsstichtag sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15.Oktober.


Auf der Grundlage einer Bewertung durch den Projektträger werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Die Förderrichtlinie ist zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. (Quelle: BAnz AT 09.09.2021, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm "KMU-innovativ: Produktionsforschung").


Die staatlichen Beihilfen der für das Förderprogramm (Richtlinie) werden auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.




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