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AutorenbildMichael Handschuh

KMU-innovativ / ProMat_KMU

Förderung von Projekten zum Thema Materialforschung.


Diese Fördermaßnahme hat das strukturelle Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken. Mit der Fördermaßnahme sollen aktuelle wissenschaftlich-technische Erkenntnisse der Materialforschung schneller kommerzialisiert und Risiken abgebaut werden. Förderkriterien sind neben Exzellenz, der Innovationsgrad, sowie der Beitrag zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Fragestellungen.


Anteilfinanziert werden risikoreiche industriegeführte vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum inclusive Schweiz genutzt werden. Als Ergebnis wird von den Forschenden erwartet, dass die Projektresultate praxisnahe Anwendungen aufzeigen , die für eine erfolgreiche Markterschließung geeignet sind.


Für die Materialforschung nennt die Richtlinie folgende Themenfelder.


  1. Materialien für Gesundheit, Lebensqualität (beispielsweise funktionale Beschichtungen, neue Wirk- und Hilfsstoffe, Verkapselung von Wirkstoffen und zielgerichteter Wirkstofftransport, verbesserte bzw. bioaktive Implantate, Bioprinting, Marker- Tracermaterialien, antimikrobielle und selbstreinigende Materialien, Filtermaterialien).

  2. Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur (beispielsweise langlebige, recyclingfähige Baustoffe, funktionale Füllstoffe, Kleb- und Dichtstoffe, Wärmedämmung und Verglasung, schaltbare Fassaden; Wärmespeichermaterialien, sensorische Materialien, Zuschlagstoffe und Additive, Werkstoffe für den Leichtbau, selbstreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe).

  3. Materialien für die Sensorik, Aktorik bzw. Mess- und Regeltechnik (beispielsweise intelligente Materialien, katalytische Materialien, strukturierte Materialien, Nanomaterialien und -systeme, plasmonische Materialien, Materialien für die Aufbau- und Verbindungstechnik.

  4. Materialien für die Energietechnik (beispielsweise langlebige, korrosionsfeste und temperaturbeständige Materialien, Materialien mit extremer Zyklenbeständigkeit, Hybridmaterialien, thermochemische und Latentwärme Speicher, nanoskalige Carbon-Werkstoffe für Wasserstoffspeicher, Brennstoffzellensysteme).

  5. Nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien (beispielsweise Erhöhung der Materialeffizienz, Substitution kritischer Rohstoffe, Nutzung von nachhaltigen Rohstoffquellen, Sekundärrohstoffen und Prozessabfällen, recyclinggerechtes Materialdesign, bioabbaubare Materialien, selbsreparierende oder selbstreinigende Werkstoffe, Filter- und Membranmaterialien, Katalysatoren).

  6. Materialien für Mobilität und Transport (beispielsweise neue Materialien für effiziente Antriebstechnologien, recyclingfähige Hybrid- und Faserverbundstoffe, Fügetechnologien für Multimaterialsysteme, Werkstoffsysteme zur Rückgewinnung von Energie, Materialien zur Speicherung regenerativer Energieträger und elektrischer Energie).


Die in der Richtline aufgeführten Beispiele zur Materialentwicklung sind beispielhaft und nicht als vollständig anzusehen. Es werden auch Projekte gefördert, die einen signifikanten Beitrag zu den genannten Anwendungsfeldern leisten. Der technologische Fokus muss dabei im Bereich der Materialentwicklung liegen.


Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung wird ein Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorausgesetzt. KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die den Kriterien der KMU-Definition entsprechen. Mittelständische Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die einschließlich verbundener Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe 1000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen nicht überschreitet.


Forschungseinrichtungen, die von Bund/Länder grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten erhalten.


Allianzen mit Großunternehmen, die als assoziierte Partner die spätere marktwirtschaftliche Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse unterstützen, sind ausdrücklich erwünscht.


Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für gewerbliche Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung (50 %) wird vorausgesetzt.


Für Start-Up Unternehmen, die die KMU-Kriterien erfüllen sind in Verbindung mit Forschungs- und Entwicklungsarbeiten Kosten für innovationsunterstützende Dienstleistungen zuwendungsfähig (Art. 28 II c AGVO). Darunter fallen z.B. Kosten für die Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien, etc..


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH - Projektträger Materialien und Werkstoffe - zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Danach werden auf Grundlage der Bewertungskriterien (Förderrichtlinie) geeignete Projekte ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten in der Regel zwei Monate nach Ablauf des jeweiligen Einreichungsstichtags mitgeteilt.


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. (Quelle: BAnz. AT 06.09.2021 B1, Bundesministerium für Bildung und Forschung Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)".).

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