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Neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 30. Sept. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Demnächst tritt ein neues Förderprogramm für Lüftungsanlagen in Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf der Förderrichtlinie "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" dem Bundeskabinett vorgelegt.

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumluft- technischen (RLT) Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RTL Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können die Zuschüsse beantragt werden. Die Richtlinie soll bis Mitte Oktober in Kraft treten. Eine Antragstellung wird bis Ende 2021 möglich sein.

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