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  • AutorenbildMichael Handschuh

Rehkitzrettung

Förderung zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung.

Gefördert wird die Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystem, die geeignet sind, auch größere Grünlandschläge abzufliegen, um diese nach Wildtieren, insbesondere Rehkitze abzusuchen.

Technische Mindestanforderungen sind:

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera

  • Mindestflugzeit 20 Minuten

  • Home-Return-Funktion

Wird ein Antrag auf Zuwendung für eine Drohne mit Echtbildübertragung gestellt, kann zusätzlich die Anschaffung der Wärmebildkamera sowie des Steuerungsgeräts, bis zu zwei Ersatzakkumulatoren und ein Transportkoffer/ Transportbehältnis beantragt und gefördert werden. Weitere Ausgaben, wie z.B. für die Einweisung in das Gerät, für die Pflege und Wartung, Eigenleistungen oder erforderliche Betriebsmittel sowie die Erlangung eines Drohnenführerscheins/ Fluglizenz sind von der Förderung ausgeschlossen.


Gefördert werden eingetragene Kreisjagdvereine (Jägervereinigungen auf Kreisebene) oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, und Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören. Der eingetragene Verein muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen und selbstlos tätig sein. Einrichtungen der öffentlichen Hand sind von der Förderung ausgeschlossen.


Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt, der vor Anschaffung des förderfähigen Geräts gestellt sein muss. Die Förderung der Drohne erfolgt ausschließlich für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten des Zuwendungsempfängers.


Die Förderung erfolgt einmalig im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendung ist auf maximal 4.000 Euro pro Drohne begrenzt. Pro förderfähigem Verein werden maximal zwei Drohnen bezuschusst.


Bewilligungsbehörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).


Interessierte Antragsteller müssen bis zum 1. September 2021 zunächst einen Antrag auf Teilnahme an dieser Fördermaßnahme stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:


  • Ein Auszug aus dem Vereinsregister, aus dem hervorgeht, dass der Verein in Deutschland ansässig ist.

  • Vereinssatzung, aus der hervorgeht, dass der Verein unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Nach Prüfung des Teilnahmeantrags erhält der Antragsteller von der BLE einen Bescheid, der die Anschaffung einer Drohne mit Wärmebildkamera auf eigenes Risiko und vorbehaltlich der Prüfung des Antrags auf Auszahlung genehmigt oder einen Ablehnungsbescheid.


Mit dem zweiten Antrag wird die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Anträge auf Auszahlung der Zuwendung können erst nach Erwerb des Gerätes gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. September 2021. Anträge die nach dem Zeitpunkt eingehen können nicht mehr bearbeitet werden. (Quelle: BAnz AT 19.03.2021, Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung).


Weitere Informationen (Antragsformulare, Förderrichtlinie) zum Förderprogramm finden Sie hier.

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