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Rehkitzrettung

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 24. März
  • 2 Min. Lesezeit

Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera


Das Programm fördert die Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystem. Die Drohne muss dazu geeignet sein größere Grünlandschläge abzufliegen. Somit sollen Wildtiere, insbesondere Rehkitze, gefunden werden.

Technische Mindestanforderungen an die Drohnen sind.

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera

  • Mindestflugzeit 20 Minuten

  • Home-Return-Funktion

  • CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746


Alle vier Anforderungen müssen erfüllt sein.


Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ausweislich der Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Rehkitzrettungsvereine) gehören. Der eingetragene Verein muss ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zecke" der Abgabenordnung verfolgen und selbstlos tätig sein. Bei Eingang des Förderantrags muss der Verein rechtsfähig sein.


Art, Höhe der Zuwendung. Die Förderung wird einmalig im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Anteilsfinanzierung kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Die Förderung ist auf maximal 4.000 Euro pro Drohne mit Wärmebildkamera begrenzt. Im Rahmen der diesjährigen Fördermaßnahme wird pro Antragsteller eine Drohne mit Wärmebildkamera bezuschusst.


Bereits beschaffte Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2024 bleiben bei der Förderentscheidung 2025 unberücksichtigt. Zur Berechnung der Förderintensität sind die Beträge vor Abzug von Ertragsteuern und sonstigen Abgaben heranzuziehen. Preisnachlässe wie Skonti, Boni oder Rabatte sind zu nutzen und somit von der Förderung ausgenommen. Wenn der Antragstellende die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug hat, sind nur die Entgelte (Preis ohne Umsatzsteuer) förderfähig.


Eine Kumulierung mit einer oder mehreren Förderungen, die durch öffentliche Stellen zur Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera (Landesförderung) im Jahr 2025 gewährt werden, ist für dieselbe Drohne mit Wärmebildkamera ausgeschlossen.


Antragsverfahren. Die Fördermaßnahme wird grundsätzlich digital durchgeführt. Antragstellende können über das Förderportal des Bundes bis einschließlich 17. Juni 2025 einen Antrag auf Förder stellen. Anträge, die nach diesem Termin eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden. Achtung, es gilt das Windhundprinzip!

Im dem Fall, dass die verfügbaren Haushaltsmittel vor diesem Stichtag ausgeschöpft sind, kann das Online-Antragsverfahren vorzeitig beendet werden.


Weitere Informationen zu dem Programm und der Zugang zum Förderportal des Bundes können unter der Internetadresse www.ble.de/rehkitzrettung abgerufen werden.


Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung vom 28 Februar. Bild. Kira Hoffmann.



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