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AutorenbildMichael Handschuh

Software Sprint

Vor dem Hintergrund, der wachsenden Durchdringung der Gesellschaft mit neuen digitalen Technologien und datengetriebenen Anwendungen unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Innovationspotenzial freier Programierer*innen in Deutschland. Die Förderung beruht auf der zwischen 2016 und 2025 laufenden Förderrichtlinie "Software Sprint - Förderung von Open Source Entwickler*innen".

Programmiererin
Bild von Gerd Altmann

Im Fokus stehen digitale Technologien und innovative Anwendungen. Erwartet wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Beteiligten Akteur*innen sollen im souveränen Umgang mit Daten und Informationen unterstützt werden.


Gegenstand der Förderung sind innovative Einzelprojekte freier Programmierer*innen in den Bereichen "Datensicherheit" sowie "Softwarebausteine für Innovationen". Unterstützt werden prototypische innovative Prozesse, Lösungsansätze sowie neue Werkzeuge, die nach Projektende als Open-Source-Lösungen mit Perspektiven für den Einsatz bereitgestellt werden sollen. Vier geplante Calls erfolgen themenoffen um möglichst viele Handlungsfelder aus der Community und der gesellschaftlichen Entwicklung abzubilden. Die Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen des adressierten Tehmen Spektrums erbringen und auf einer Open-Source-Plattform, beispielsweise GitHub, unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden.


Die Fördermaßnahme wird durch eine Begleitforschung erweitert, die neben fachlich-inhaltlichen Aufgaben auch einen Schwerpunkt auf die Beratung der Programmierer*innen setzt. Diese Begleitung umfasst eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei der Antragstellung sowie ein fortlaufendes Coaching während der Projektlaufzeit. Zudem ist die Umsetzung eines gemeinsamen Berichtswesens mit einbezogen. Außerdem werden Veranstaltungen geplant zum Erfahrungsaustausch und zur weiteren Vernetzung der Beteiligten.


Antragsberechtigt sind selbständige Programmierer*innen sowie Personen mit vergleichbaren Kenntnissen (Mindestalter 18) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland. Zugelassen ist auch die Beteiligung von Personen mit Wohnsitz im innereuropäischen Ausland. Dies gilt aber nur solange Sie nicht als Leitung fungieren. Alle Antragsteller*innen müssen umfassende Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung nachweisen.


Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte auf Kostenbasis (AZK). Verbundprojekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen sind nicht antragsberechtigt.


Art, Umfang und Höhe der möglichen Zuwendung. Die Förderung erfolgt im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an selbständige Programmierer*innen und Personen sowie Teams mit vergleichbaren Kenntnissen sind ausschließlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal- und Gemeinkosten. Die Gesamtkosten für sechsmonatige Projekte dürfen bei Einzelpersonen 50.000 Euro pro Projekt nicht übersteigen, bei Teams liegt die Grenze der Gemeinkosten bei 100.000 Euro. Bei zehnmonatigen Projekten dürfen die Gesamtkosten für die zweite Förderphase 33.337 Euro bei Einzelpersonen bzw. 66.674 Euro bei Teams nicht übersteigen.


Die Zuwendungen dieser Förderrichtlinie werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal- und Gemeinkosten, die individuell bis zu 95 Prozent gefördert werden können.


Verfahren. Interessierten Programmierer*innen wird empfohlen, sich vor der Beteiligung an dieser Bekanntmachung für eine Beratung mit dem Träger der Begleitforschung "Prototyp Fund" in Verbindung zu setzen.


Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können über die Bewerbungsplattform der Begleitforschung - ab zwei Monaten vor dem Einreichungsstichtag, Anträge in digitaler Form in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Plattform ist über www.prototypefund.de erreichbar.


Vier Einreichungsstichtage sind vorgesehen.

  • 2. Januar 2025

  • 30. November 2025

  • 30. November 2026

  • 30. November 2027


 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema "Software Sprint - Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern" vom 7. November.



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