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  • AutorenbildMichael Handschuh

START-interaktiv

Das Programm fördert Projekte zum Thema interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität. START - interaktiv will das Ideen-/Innovationspotential von Start-ups im Bereich Spitzenforschung stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Im Programm werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen soll durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen die Gründung von Start-ups verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert werden (Modul 2).


Beide Module des Programms sollen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unterstützen, die sich thematisch in den Forschungsfeldern "Digital unterstützte Gesundheit und Pflege" und "Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ" des Forschungsprogramms "Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität" bewegen.


Im Forschungsfeld "Digital unterstützte Gesundheit und Pflege ist das Ziel die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, welche den souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken. Diese sollen das Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und somit die Pflegearragements nachhaltig gestalten können.


Im Forschungsfeld "Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ" ist es das Ziel, die Erforschung und Entwicklung von physischen und virtuellen Assistenzsystemen für private und öffentliche Räume, von interaktiven Systemen für den schulischen und beruflichen Alltag.


In Modul 1 sind wie bereits erwähnt Hochschulen und Forschungseinrichtungen an denen Forschungsgruppen angesiedelt sind, antragsberechtigt. Die Forschungsgruppen sollten das Potential für eine Ausgründung haben. Die Unternehmensgründung wird mit diesem Programm nicht gefördert. Gefördert werden Projektideen bereits bestehender Forschungsgruppen mit hohem FuE Anteil, um den Reifegrad der erreichten Forschungsinhalte und deren Verwertungspotenziale zu erhöhen. Zuwendungfähig sind Mittel für die Durchführung der (FuE) Projekte (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind).


Modul 2 ordnet die Förderung Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu. Start-ups im Sinne der Richtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum anstreben. KMU im im Sinne der Förderrichtlinie sind solche, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Als Mittelständische Unternehmen gelten in der Richtlinie - Unternehmen, die einschließlich verbundener Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeiter*innen und einen Jahresumsatz von 100 Millionen nicht überschreiten. Gefördert wird die technische Umsetzung und Realisierung von Projektideen. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal-, Sach-, und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind), sowie unternehmerische Weiterqualifizierung und Coaching von Start-ups (bis maximal 10.000 Euro). Förderhöchstsumme für Start-ups pro Projekt sind 400.000 Euro bei einer Laufzeit von drei Jahren.


Modulübergreifend gilt, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Förderung das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung bzw. sonstige Einrichtung in Deutschland erforderlich ist. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Länder grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen projektbedingten Aufwand bewilligt bekommen.


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate. Bei Verbundprojekten ist ein Koordinator von den Partnern zu benennen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese werden unter den beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird erwartet.


Mit der Umsetzung des Förderprogramms hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die VDI/Innovation + Technik GmbH beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig ausgelegt. In der ersten Stufe sind dem Projektträger bis 15. Januar oder 15. Juli Projektskizzen einzureichen. Aus der Einreichung der Projektskizzen kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die eingereichten Vorschläge stehen zueinander im Wettbewerb. Entsprechend der in der Richtlinie genannten Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die Förderrichtlinie ist bis 30. Juni 2024 befristet. (Quelle: BAnz AT 29.04.2021 B6)


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