Das Förderprogramm WIPANO unterstützt den Technologie- und Wissenstransfer. Patente, Normung und Standardisierung sind Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Vermarktung von innovativen Ideen in Unternehmen und der öffentlichen Forschung. WIPANO fördert die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum.

Im Fokus der Richtlinie steht die verbesserte wirtschaftliche Verwertung und Nutzung des kreativen Potenzials von kleinen und mittleren Unternehmen und der öffentlichen Forschung. Durch die schutzrechtliche Sicherung von Forschungsergebnissen werden Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent. Eine Vermarktung wird möglich. Start-ups und KMU sind mit ihrer Flexibilität oft Treiber von Innovationen. Stehen aber vor der Herausforderung ihr Geistiges Eigentum zu schützen. Neben den finanziellen Ressourcen fehlt oft das Wissen um das richtige Vorgehen, das ihre Ideen und Entwicklungen schützt. Daraus resultiert nicht nur ein Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen, sondern auch ein Hemmnis für KMU die eigenen Ideen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers durch Patente und Normen fördert WIPANO
- die Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) in den Förderschwerpunkten:
"Öffentliche Foschung -Verwertungsförderung" und
"Unternehmen - Patentierung"
- die Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung der Vermarktungschancen im Förderschwerpunkt:
"Öffentliche Forschung - Weiterentwicklung von Erfindungen"
- die Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung und Standardisierung in die Wirtschaft im Förderschwerpunkt:
"Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung"
- zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU im Bereich Normung und Standardisierung und zur aktiven Beteiligung an nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien im Förderschwerpunkt:
"Unternehmen - Normung"
Patentierung und Verwertung
WIPANO unterstützt KMU bei der Identifizierung der schutzrechtlichen Sicherung und der Vermarktung von Vorschungsergebnissen. Ebenso KMU die ihre Forschungs- und Entwicklungsergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen. Darüber hinaus gibt es Schutzrechte, deren Verwertungs- und Vermarktungschancen sich mit relativ geringem Weiterentwicklungsaufwand deutlich erhöhen lassen. Das Förderprogramm soll helfen ein strategisches Verständnis unseres Patentsystems zu entwickeln und zu einer Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beitragen. Ziel ist die Entwicklung und die Erarbeitung konkreter "Fahrpläne" für die Patentanmeldung und -verwertung. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne der Förderrichtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen als Einzel-Antragsteller oder im Verbund mit anderen Hochschulen. Außerdem sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe antragsberechtigt, wenn sie eine Niederlassung in Deutschland haben. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe.
Förderschwerpunkt: "Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung"
Der Förderschwerpunkt Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung fördert Projekte die neueste Forschungserkenntnisse in Normen und Standards überführen. Damit Verbunden ist eine große Verbreitung und die Nutzung durch die Wirtschaft. Projektziel muss mindestens ein Normungs- oder Standardisierungantrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene sein. Unter bestimmten Bedingungen ist als Projektziel auch die Erarbeitung einer Spezifikation oder eines Konsortialstandards möglich.
Mit der Zuwendung können Projekte gefördert werden, welche die Aufbereitung und Diffussion von FuE-Projektergebnissen für Normungs- bzw. Standardisierungsaktivitäten durch Mitwirkung auf nationaler (z.B. DIN/DKE), europäischer (z.B. CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene betreiben. Ebenso Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards. Die Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, sowie die Klassifizierung von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen können Teilfinanziert werden - wie Projekte zur digitalen Normung und Standardisierung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland und Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (beispielsweise gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit eigener Geschäftsführung) und wissenschaftlich-technische Freiberufler im Haupterwerb mit Niederlassung in Deutschland.
Förderschwerpunkt: Unternehmen - Normung
Mit WIPANO werden KMU und Unternehmen des Mittelstandes unterstützt, die sich in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass diese Unternehmen ein strategisches Verständnis für die Normung und Standardisierung entwickeln. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1000 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von 100 Millionen nicht überschreiten. Darüber hinaus müssen die antragstellenden Unternehmen eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Für die aufgeführten Förderschwerpunkte ergeben sich unterschiedliche Antragsverfahren. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von dem Förderschwerpunkt. Gerne geben wir Ihnen Auskunft. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Weitere Informationen bietet die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angebotene Programminformation.
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