top of page
AutorenbildMichael Handschuh

FONA

Förderung von transnationalen Projekten zum Thema "Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft - Designkonzepte und Technologien für die Schließung von Kreisläufen (ERA-MIN 2021)". Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF das Ziel, mit Hilfe von Forschungs- und Entwicklung, Beiträge zur Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu leisten.

Durch die Entwicklung von intelligenten Konzepten zur Schließung von Produkt-, Material-, und Stoffkreisläufen solle die Gesamtrohstoffproduktivität erhöht, Abfälle vermieden und Umweltbelastungen verringert werden.


Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungaufwendungen im Rahmen anwendungsorientierter vorwettbewerblicher Verbundprojekte. Ziel sollte die Schließung von Produkt-, Material- und Stoffkreisläufen sein. Die Förderung verknüpft diese Zielstellung mit der Bereitstellung der dafür erforderlichen Designkonzepten und Geschäftsmodellen. Digitale Technologien ermöglichen neue Ansätze und Werkzeuge für eine Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft. Mit innovativen Kombinationen, Anpassungen und neuartigen Anwendungen digitaler Technologien soll das große Potenzial zur Schließung von Kreisläufen gehoben werden.


Vor diesem Hintergrund werden anwendungsorientierte Forschungsarbeiten, die durch ein hohes wissenschaftliches Risiko gekennzeichnet sind, innerhalb von drei Themenbereichen gefördert:



Die detaillierte Beschreibung der Themen ist für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen. Die in den Themenschwerpunkten skizzierten Forschungsbedarfe sind beispielhaft zu verstehen und schließen andere Fragestellungen oder weitere Forschungsbedarfe nicht aus. Der Schließung von Wertschöpfungskreisläufen kommt die Einbeziehung von nicht-technologischen Fragestellungen (zum Beispiel Umweltauswirkungen, soziale Akzeptanz) eine wichtige Rolle zu. So kann zum Beispiel die Vermarktung innovativer Produkte aus gebrauchten Produkten oder Komponenten beziehungsweise aus Recycling materialien auf wirtschaftliche, regulatorische oder Akzeptanzprobleme stoßen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen und Vereine. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland verlangt. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.


Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit(Hinweis Nr. 2, Mitteilung EU-Kommission zum Beihilfebegriff [ABI. C 262 vom 19.07.2016, S. 1 und Nummer 2 des FuEuI-Unionsrahmens]) fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Maßgebend sind die Artikel 25 und 26 der AGVO .


Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Notwendigkeit und Angemessenheit für die vorgesehenen Arbeiten. Es wird von deutschen Partnern eine substanzielle Beteiligung am transnationalen Verbundprojekt mit einer beantragten Förderung von mindestens 50.000 Euro pro Partner erwartet. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die beantragte BMBF-Förderung hinaus muss belastbar nachgewiesen werden.


Für die Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die Projektträgerschaft, Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.


Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Es umfasst die Einreichung von Ideenskizzen ("pre-Proposal") und die anschließende Einreichung von erweiterten Projektskizzen ("full-proposal") sowie die abschließende Einreichung eines förmlichen deutschen Förderantrags. Durch die Prozesse des ERA-Nets ERA-Min3 ergibt sich auf transnationaler Ebene und das nationale Förderverfahren ein insgesamt dreistufiger Prozess. Sowohl für die Ideenskizze als auch für die erweiterten Projektskizzen ist ein gemeinsames Dokument von den Projektpartners eines transnationalen Konsortiums zu erstellen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem ERA MIN Call-Sekretariat durch den Koordinator des transnationalen Verbundes englischsprachige Ideenskizze ("pre proposal) bis zum 1. April 2021, 17 Uhr MEZ einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Ideenskizzen, die nach dem Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


Die beteiligten Projektpartner sollen bei der Erstellung der Projektskizzen die Beratung durch den Projektträger und Förderorganisation in den jeweiligen Partnerländer nutzen. Ein ausführlicher Blick in die EU-Co-funded ERA-MIN Joint Call 2021 wird empfohlen. (Quelle: BAnz AT 09.02.2021 B1, Bekanntmachung im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)).

Comments


bottom of page