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  • AutorenbildMichael Handschuh

Anpassung - Klimawandel - Modul A.

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.


Der Klimawandel ist in Deutschland angekommen. Die Folgen des Klimawandels zählen mit zu den größten Herausforderungen der Menschheit. Die bereits jetzt eingetretenen Folgen für die Gesundheit, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Auswirkungen auf die öffentliche Infrastruktur werden immer offensichtlicher. Zudem löst der Klimawandel dynamische Anpassungsprozesse in der Natur aus, die ihrerseits wieder Auswirkungen auf den Menschen haben. Modelle zeigen, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels auch in Deutschland verstärken werden.



Ziel des Förderprogramms ist es, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu bestärken, eine notwendige strategische Steuerung zu etablieren, die Anpassungsprozesse frühzeitig angeht. Gefördert wird die Erarbeitung kommunaler Konzepte zur Klimaanpassung im Rahmen eines nachhaltigen Anpassungsmanagements. Betrachtet werden sollen Handlungsfelder und Klimawirkungen wie Starkregen und Hitze. Zudem sollen Synergieeffekte entfaltet werden, die positive Nebeneffekte haben, zu den Nachhaltigkeitszielen Biodiversität, Klimaschutz, Lärmschutz, Barrierefreiheit, Gesundheit, Luftqualität, Boden und Flächen, nachhaltige Mobilität etc.


Gegenstand der Förderung in Modul A ist der Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement.


Gefördert wird die Erarbeitung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagement, das strategisch die verschiedenen Gegebenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels identifiziert. Erforderlich dazu ist es, die Schnittstellen zu anderen Bereichen integrativ zu betrachten, um den Rahmen eines Klimaanpassungskonzeptes und dessen Maßnahmen festzulegen. Dabei soll besonders berücksichtigt werden, die interkommunale Kooperation und die überregionalen Auswirkungen. In Modul A Nummer 2 besteht die Möglichkeit der Förderung eines Umsetzungsvorhabens sowie in Nummer A. 3 eine dazu ausgewählte Maßnahme zu beantragen.


A. 1 Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)


Gefördert wird die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungkonzepts durch Anpassungsmanager*innen. Das Anpassungskonzept soll betrachten, die integriert - verschiedenen Gegebenheiten und die Handlungserfordernisse im Bereich der Klimawandelanpassung in der Kommune.


Das Konzept soll auf bundeseinheitlichen Arbeitspaketen aufbauen:

  • Bestandsaufnahme - Recherche, Erhebung und Aufarbeitung von Klimadaten - aktuell und zukünftige Entwicklung.

  • Betroffenheitsanalyse - Identifikation von Betroffenen / Hotspots in der Kommune.

  • Aufnahme der Hotspots in ein klimaangepasstes, nachhaltiges Anpassungsmanagement.

  • Entwicklung einer Gesamtstrategie zur nachhaltigen Klimaanpassung für die Kommune unter Berücksichtigung von Schnittstellen und Synergien zu anderen Bereichen der Nachhaltigkeit.

  • Beteiligung von Akteuren zur Erstellung des nachhaltigen Anpassungskonzepts.

  • Maßnahmenkatalog.

  • Empfehlungen für Controlling und Verstetigung sowie Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit.

Weitere Details hierzu sind im "Merkblatt nachhaltiges Anpassungsmanagement" aufgeführt. Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen mehrerer Kommunen und kommunaler Kooperationen werden ausdrücklich begrüßt.

Das nachhaltige Anpassungskonzept soll durch eine/n Anpassungsmanager*in im Bereich Anpassung an den Klimawandel erstellt, beziehungsweise begleitet werden. Zuwendungsfähig sind demnach:


  • Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich in der Kommune beschäftigt wird (befristete Stelle für Klimaanpassungsmanagement),

  • Sach- und Personalausgaben für fachkundige externe Dienstleister zur:

    • Unterstützung bei der Erstellung des nachhaltigen Anpassungskonzepts;

    • professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal fünf Tagen pro Jahr;

  • Sachausgaben zur:

    • Beteiligung der relevanten Akteure (Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen) im Umfang von maximal 10.000 Euro sowie zur

    • Erstellung eines Konzepts (kartographische Darstellung, Drucklegung des Konzepts) in einem angemessenen Umfang;

    • Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für die Teilnahme an Vernetzungstreffen, Fachtagungen oder sonstigen Informationsveranstaltungen, die in direktem Zusammenhang mit der Stelle für den Bereich Klimawandelanpassung stehen, an bis zu fünf Tagen im Jahr für Anpassungsmanager*innen sowie kommunale Mitarbeiter*innen, die mit der Anpassung an den Klimawandel beauftragt sind;

  • Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für die Teilnahme an Vernetzungstreffen, Fachtagungen oder sonstigen Informationsveranstaltungen, die in direktem Zusammenhang mit der Stelle für den Bereich Klimaanpassung stehen, von bis zu fünf Tagen im Jahr für Anpassungsmanager*innen sowie kommunale Mitarbeiter*innen, die mit der Anpassung an den Klimawandel beauftragt sind.;

  • Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 5.000 Euro.

Die maximale Zuwendungssumme beträgt 225.000 Euro pro Vorhaben. Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt maximal 24 Monate. Die Zeiträume, in denen Anträge eingereicht werden, können (Antragsfenster) auf der Internetseite der Projektträgerin abgerufen werden. Eine Projektförderung erfolgt erst nach positiver Antragsprüfung und vorbehaltlich der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.


Ist nach Nummer A. 1 ein Konzept erstellt, so besteht die Möglichkeit, in Nummer A. 2 der Richtlinie eine Anschlussförderung zu erhalten, für die befristete Personalstelle sowie Mittel nach A 3 für eine ausgewählte Maßnahme.


A. 2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)


Gefördert wird die Begleitung der Umsetzung des in Nummer A. 1 erstellten oder eines vergleichbaren nachhaltigen Anpassungskonzepts (zum Beispiel ehemaliges NKI-Teilkonzept "Anpassung an den Klimawandel") in Form einer befristeten Personalstelle. Ziel der Förderung ist es, sicherzustellen, dass das Anpassungskonzept mit seinen priorisierten Maßnahmen vor Ort umgesetzt wird. Zuwendungsfähig sind:


  • Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (befristete Stelle Klimaanpassungsmanagement);

  • Vergütung für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleistenden zur professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal fünf Tagen pro Jahr,

  • Ausgaben zur Beteiligung der relevanten Akteure (Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen) im Umfang von maximal 5.000 Euro,

  • Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für zusätzliche Weiterqualifizierung an bis zu zehn Tagen im Aufgabenspektrum des Klimaanpassungsmanagements,

  • Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für die Teilnahme an Vernetzungstreffen, Fachtagungen oder sonstigen Informationsveranstaltungen, die in direktem Zusammenhang mit der Stelle für Klimawandel und Anpassung stehen, an bis zu fünf Tagen im Jahr für Klimaanpassungsmanager*innen sowie kommunale Mitarbeiter*innen die im Bereich Klimaanpassung tätig sind.

  • Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 5.000 Euro.


Der Bewilligungszeitraum für das Anschlussvorhaben beträgt für integrierte Klimakonzepte in der Regel 36 Monate. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 275.000 Euro pro Vorhaben. Der Antrag für das Anschlussvorhaben ist rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraums des Erstvorhabens zusammen mit dem nachhaltigen Anpassungskonzept bei der zuständigen Projektträgerin einzureichen, um einen nahtlosen Übergang zu gewähren. Während der Begleitung der Umsetzung ist die Beantragung weiterer Fördermittel für investive Maßnahmen Nummer A. 3 vorgesehen.


A. 3 Ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel


Gefördert wird die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme (investive Maßnahme) im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts. Förderfähig sind auch Maßnahmen auf der Grundlage eines von Nummer A. 1 unabhängig erarbeiteten kommunalen Anpassungskonzepts, das die Kriterien des nachhaltigen Anpassungskonzepts erfüllt.


Beispielsweise können folgende Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber den Klimafolgen beantragt werden, sofern über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für solche Maßnahmen nicht zum Tragen kommt.


  • Maßnahmen im Gebäude:

    • Klimagerechte Anpassung öffentlicher Gebäude wie Rathäuser und/oder Infrastrukturen etc..

    • Einsatz neuer Materialien zur Verbesserung des Mikroklimas.

  • Maßnahmen am Gebäude:

    • Schaffung von Verschattungen zum Wärme- und UV-Schutz.

    • Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünungen zur Reduzierung von Wärmeinseln

    • Neubepflanzung mit klima- und standortangepassten nicht Allergenen Pflanzenarten.

    • Einsatz klimaangepasster Materialien und Nutzung des Albeo-Effekts.

  • Maßnahmen im Umfeld der Gebäude und im öffentlichen Raum:

    • Schaffung von Flächen für den Regenwasserrückhalt und Notwasserwege unter Berücksichtigung der Vermeidung von Brutstätten von Stechmücken.

    • Anpassung der Entwässerungssysteme an Starkregenereignissen.

    • Hangbefestigungen zur Stabilisierung bei Starkregen.

    • Stadtgrün und Neugestaltung von Stadtteilzentren/Begegnungsräumen.

    • Schaffung von gekühlten Stadtteilzentren/Begegnungsräumen.


Naturbasierte Lösungen liegen bei der Auswahl von Maßnahmen im Fokus des Interesses. Weitere Informationen zu den Ausgewählten Maßnahmen sind dem Merkblatt zu entnehmen. Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung der ausgewählten Anpassungsmaßnahme beträgt in der Regel maximal 36 Monate. die maximale Zuwendungssumme beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben. Die mindestzuwendungssumme beträgt 10.000 Euro. Eine Förderung erfolgt nach positiver Antragsprüfung und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.


Antragsberechtigt für Förderschwerpunkt A der Richtlinie sind Kommunen, Städte, Gemeinden und Landkreise.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Förderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) zu den zuwendungsfähigen Ausgaben/ Kosten.


Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsbezogenen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote für einzelne Förderschwerpunkte erhalten.


Förderschwerpunkt

Förderquote (FQ)

Mindestzuwendung (€)

Maximalzuwendung (€)

Förderquote für finanzschwache Kommunen

A. 1

80 %

50.000

225.000

90 %

A. 2

80 %

50.000

275.000

90 %

A. 3

50 %

10.000

200.000

65 %


Antrags- und Förderverfahren. Das Bundesumweltministerium (Zuwendungsgeber) hat die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH mit der Projektabwicklung beauftragt. Alle die Durchführung und Abwicklung des Vorhabens betreffenden Vorgänge müssen der Projektträgerin zur Verfügung gestellt werden. Es werden nur Anträge angenommen, die vollständig sind. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, ausgewählte Förderschwerpunkte prioritär zu verfolgen und bestimmte thematische Zielstellungen von einer Förderung auszuschließen. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Richtlinie hat eine Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2024.


 

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Richtlinie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vom 15. Dezember 2023.

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