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  • AutorenbildMichael Handschuh

Anwendungsorientierte Quanteninformatik


Förderung von Projekten zum Thema "Anwendungsorientierte Quanteninformatik".


Auf der Grundlage des Forschungsprogramms Quantensysteme, Spitzentechnologie entwickeln, beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) anwendungsorientierte Quanteninformatik zu fördern.

Mit der Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, den Nachweis zu erbringen, dass in der praktischen Nutzung eines Quantencomputers, Vorteile für die Anwender entstehen. Dafür ist die Grundlage zu erschließen und die dafür benötigten Ressourcen sollen abgeschätzt werden. Es werden Forschungsarbeiten unterstützt, bei denen Partner mit komplementären Kompetenzen beispielsweise in den Bereich Quantenalgorithmen sowie der adressierten Anwendung zusammenarbeiten. Die Projekte sollen das Potential vom Quantencomputing für den konkreten Anwendungsfall bewerten können. Gegenstand der Förderung sind somit vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte für definierte Anwendungsgebiete in Wirtschaft und Wissenschaft ("Domänen"). Diese sollen einen Quantenvorteil erzielen oder mindestens perspektivisch die Grundlagen für das entsprechende Ziel erarbeiten und die dafür benötigten Hardwareressourcen abschätzen.


Als mögliche Forschungsthemen nennt die Richtlinie:

  • analoge oder digitale Algorithmen für Quantensimulation,

  • quantenmaschinelles Lernen,

  • Quantenalgorithmen für ein spezifisches operationalisierte (Optimierungs-) Problem insbesondere auch für nicht gatterbasierte Quantencomputing (z.B. Gaussian Boson Sampling oder Quantum Annealing),

  • hybride Algorithmen für das Co-Processing in High Performance Computing-Umgebungen und

  • quanteninspirierte Algorithmen auf klassischer Hardware.

Die in dieser Aufzählung aufgeführten Beispiele sind nicht abschließend. Charakteristisch für alle Vorhaben soll sein, dass ein klar definierter Anwendungsfall der Quanteninformatik durch ein effizientes, auf die Zielerreichung fokussiertes Konsortium adressiert ist. Dabei können auch flankierend informationstheoretische Aspekte wie zum Beispiel Quantenfehlerresilienz oder Fehler Mitigation erforscht werden. Gleiches gilt für Arbeiten zu klassischen Algorithmen, sofern diese dem Benchmarking der Quantenalgorithmen dienen. Eine Unternehmensbeteiligung der gewerblichen Wirtschaft ist zwingend erforderlich und unterstreicht die Anwendungsnähe der Vorhaben.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte, Niederlassung (Unternehmen) oder sonstige Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.


Zuwendungsvoraussetzungen. Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko, gekennzeichnet sind. Die Richtlinie sieht als Förderungswürdig Unternehmen an, insbesondere KMU sowie Institute mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz in Bezug auf die Ziele der Bekanntmachung. Voraussetzung für eine Förderung ist das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Beihilfen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können anteilig finanziert werden. Grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung erwartet und vorausgesetzt. Als angemessen gilt eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten. Für KMU kann eine geringere Eigenbeteiligung als angemessen angesehen werden. So kann für kleine Unternehmen die Förderquote um 20 Prozent und für mittlere Unternehmen um 10 Prozent erhöht werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Förderrichtlinie sind solche, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.


Antragsverfahren. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit das VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form (Internetportal des Bundes) vorzulegen. Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen ist jeweils der 31. Januar eines Jahres. Der nächste Stichtag ist der 31. Januar 2024. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden. Die letzte Vorlagefrist endet am 31. Januar 2026.


 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Anwendungsorientierte Quanteninformatik" vom 11. Oktober 2023.

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