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Assistenzroboter in der Praxis

Autorenbild: Michael HandschuhMichael Handschuh

Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Roboter für Assistenzfunktionen: Interaktion in der Praxis". Robotik ist ein Schlüsselfaktor der digitalen Transformation. Bei der Altagsbewältigung können Assistenzroboter hilfreich sein und einen Beitrag zu besserer Lebensqualität aller Menschen Generationen erbringen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Bekanntmachung "Roboter für Assistenzfunktionen" die Weiterentwicklung von interaktionsfähigen Assistenzrobotern.

Roboter verfügen heute über Eigenschaften wie Präzision, Schnelligkeit und Kraft. Mit Blick auf den demografischen Wandel sollen Roboter zur Stärkung eines selbstbestimmten Lebens beitragen. Erfolgreich sind Assistenzroboter in den Bereichen Wohnen, Haushalt, Gesundheit, Kommunikation und Dienstleistung aber nur dann, wenn sie über Intelligenz, Anpassungsfähigkeit und Feinfühligkeit verfügen. Existierende Robotersysteme haben Voraussetzungen, die Forschungsfragen an die Mensch-Technik-Interaktion aufwerfen. So besteht ein erheblicher Bedarf in der Erforschung von Roboter als umsichtige, dialogfähige Interaktionspartner. Wie soll/kann der Roboter die menschliche Kommunikation oder das menschlichen Verhalten interpretieren um sich im Alltagsleben auszuzeichnen (Interaktion in der Praxis).


Das Programm "Roboter für Assistenzfunktionen: Interaktion in der Praxis" fördert im Rahmen einer Projektförderung die Erprobung und den Einsatz von bereits existierenden Assistenzrobotern in alltäglichen Situationen, in einem natürlichen Umfeld über einen längeren Zeitraum. Die Ergebnisse sollen Erfahrungen mit der Anwendung von Assistenzrobotik geben sowie Aufschluss über Machbarkeit und Wirkung im realen Nutungskontext. Gefördert wird die Planung, der Aufbau und Betrieb von Kompetenzzentren für interaktive Assistenzrobotik. In praxisnahen nicht industriellen Anwendungsszenarien sollen Assistenzroboter erprobt werden. Dabei sollen Interaktionsstrategien auf ihre Wirkmechanismen untersucht, aufgegriffen, intelligent kombiniert und weiterentwickelt werden.


Die geförderten Kompetenzzentren sollen sich mit "Gesamtsystemen in definierten Anwendungsdomänen" auseinandersetzen. Die Kompetenzzentren zeichnen sich durch Qualifikation in den Feldern Usability und Interaktionsforschung sowie durch die Beteiligung von technischen und sozialwissenschaftlichen Partnern aus. Dabei stehen Vorhaben im Fokus welche die Interaktion Mensch und Roboter oder robotischem System ganzheitlich erforschen. Adressiert wird die Evaluation und Verbesserung existierender Systeme. Die Entwicklung neuer Systeme ist nicht Gegenstand der Richtlinie.

Die Kompetenzzentren werden von einem wissenschaftlichen Transferprojekt begleitet. Dies wird zusätzlich im Rahmen der Bekanntmachung gefördert. Das Transferprojekt ist nicht Gegenstand der jetzigen Ausschreibung.


Beim Transferprojekt stehen folgende Aufgaben im Fokus:

  • verbundübergreifender Wissenstransfer zu Evaluationsmethoden und -instrumenten in komplexen Szenarien/im Feld,

  • Erhebung und Reflexion mit den Verbundprojekten über relevante ELSI-Fragen,

  • verbundübergreifender Ergebnistransfer in die Verbundprojekte,

  • Zusammentragen relevanter Gesetze, Vorschriften und Normen zur Assistenzrobotik, um eine aktuelle Übersicht für Entwickler und Anwender zu erstellen, und Wissens- bzw, Forschungsdesiderate zu identifizieren,

  • zentrale Anlaufstelle für den externen Zugang zu den praxisnahen Einsatzorten und den Verbundprojekten,

  • Unterstützung der Akquise weiterer Assistenzroboter (Hersteller/Lieferanten) innerhalb und außerhalb der beteiligten Verbünde, um auch Domänenfremden einen Zugang zur entsprechenden Domäne zu ermöglichen,

  • Unterstützung bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen für die Kompetenzzentren im Anschluss an die Förderung,

  • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Normungsgremien,

  • öffentlichwirksame Präsentation von Tests und deren Ergebnisse,

  • Planung, Organisation und Durchführung jährlicher Wettbewerbe/Challenges, die Impulse geben und dazu beitragen, die Anwendung und den Transfer der in den Kompetenzzentren entwickelten Metriken/Bechmarks zu fördern,

  • Untersuchung der Chancen und Hürden für Open-Source-orientierte Projektimplementierung aus Perspektive von Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Anwendern.

Die aktuelle Förderrichtlinie ist in zwei Phasen gegliedert, für die unterschiedliche Anforderungen gelten. Für die zweite Phase können sich nur Projekte bewerben die in der ersten Phase eine Teilfinanzierung erhalten haben.


Phase 1: Konzeptphase

Zunächst werden Projekte gefördert, mit dem Ziel einer Konzeption bzw. einer Machbarkeitsstudie in einer Anwendungsdomäne. Dazu zählen u.a. Arbeiten in den folgenden Bereichen:


  • Spezialisierung der Anwendungsdomäne und relevanter Forschungsfragen,

  • ein zielführendes wissenschaftliches Vorgehen erarbeiten,

  • geeignete Projektpartner identifizieren und in das Konzept integrieren,

  • existierende Assistenzroboter für die zu untersuchende Anwendung identifizieren und in geeigneter Weise einbinden,

  • Akquise und Konzept zur Gewinnung und Einbindung von Anwenderinnen und Anwendern.

  • Machbarkeitsuntersuchung und Erfolgsbewertung durchführen.

  • Vewertungskonzept/Geschäftsmodell im Anschluss an die Förderung erarbeiten


Allein die in dieser Phase geförderten Projekte erhalten die Gelegenheit sich für die 2. Phase zu bewerben. Gefördert werden in der ersten Phase bis zu 15 Projekte mit einer Laufzeit von sechs Monaten und einer Fördersumme von bis zu 50.000 Euro.


Als Phase 2 gilt die Umsetzungsphase (Konzeptrealisierung). Zum Projektende von Phase 1 soll die Ausarbeitung umfangreicher Machbarkeitsstudien erfolgen welche die Realisierung der Ideen nachvollziebar darstellen. Auf dieser Grundlage können dann in Phase 2 die Umsetzung der durch die Machbarkeitsstudien identifizierten Lösungen gefördert werden.


In Phase 2 ist die Förderung von bis zu drei Projekten vorgesehen. Die Fördersumme beträgt bis zu 4 Mio. Euro mit einer Laufzeit der Projekte von drei Jahren. Maximal ein Projekt kann um zwei Jahre verlängert werden. Die zusätzlich Fördersumme liegt im Fall einer Verlängerung bei maximal 2 Mio. Euro und soll der Verbesserung des Transfers dienen.


Zuwendungsempfänger


Entsprechend der zwei Förderphasen unterscheiden sich die Voraussetzungen für Zuwendungsempfänger.


In Phase 1, der Konzeptphase ist eine Projektskizze von einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einzureichen. Ziel des Einzelvorhabens ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Kompetenzzentrum Assistenzrobotik in der gewählten Anwendungsdomäne. Voraussetzung sind nachweisbare Qualifikationen in den Bereichen Usability, Interaktionsforschung und explizite Erfahrung in der anvisierten Anwendungsdomäne sowie relevante Kontakte zu potenziellen Partnern. In dieser Phase können bis zu 50 Prozent an potenzielle Partner vergeben werden, um z.B. die passende technische oder sozialwissenschaftliche Expertise in die auszuarbeitende Machbarkeitsstudie einfließen zu lassen.


In Phase 2 sollen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien aus Phase 1 umgesetzt werden. Der Koordinator des Verbundprojekts muss bereits in der Konzeptphase beteiligt gewesen sein. Antragsberechtigt für diese Phase sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Anwendern. Voraussetzungen sind nachgewiesene Erfahrungen im Bereich Usability, User-Centered-Design, User Experience, Evaluation, ELSI, Expertise in der Anwendungsdomäne und Assistenzrobotik, die interdisziplinär vernetzt sein soll. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt.


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Aus der Vorlage der Projektskizze kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Das Antragsverfahren ist in beiden Phasen zweistufig angelegt.


In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen des Vorhabens beim zuständigen Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 31. März 2020, 12.00 Uhr einzureichen. Die Entscheidung zur Weiterverfolgung der Projektideen werden unter Beachtung der Förderkriterien auf Grundlage der Projektskizzen gefällt. Die zur Weiterverfolgung ausgewählten Vorhaben werden in einer zweiten Verfahrensstufe schriftlich zur Einreichung weiterer Antragsunterlagen aufgefordert.


Nach Ablauf der Phase 1 werden bis zu drei ausgewählte Konzepte auf Basis einer ausgearbeiteten Machbarkeitsstudie zur technischen Umsetzung wiederum in der zweiten Stufe aufgefordert, einen Antrag auf Förderung für die Umsetzungsphase (Phase 2) einzureichen.


Relevante Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können über die Internetadresse http://www.technik-zum-menschen-bringen.de abgerufen werden.




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