top of page
  • AutorenbildMichael Handschuh

Bioinspirierte Material- und Werkstoffforschung

Vom Material zur Innovation


Auf der Grundlage des Rahmenprogramms » Vom Material zur Innovation « fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte zum Thema » Biologisierung der Technik: Bioinspirierte Material- und Werkstoffforschung «. Die Ergebnisse der Studie "Innovationspotential biologisch inspirierter Materialien und Werkstoffe" (https://www.acatech.de/publikation/materialforschung-impulsgeber-natur/) , zeigt das große Potential der Biologisierung der Technik im Bereich der Material und Werkstoffe.

Mit der Ausschreibung fördert das BMBF anwendungsoffene vorwettbewerbliche FuEul-Projekte. Gegenstand der Förderung sind kooperative, anwendungsorientierte Einzel- oder Verbundprojekte, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Gesucht werden völlig neue Ansätze, die auf Basis biologischer Prinzipien, gezielt technische Problemstellungen in der Material- und Werkstoffforschung ableiten. Den Schwerpunkt sollen Anwendungen von eingeschaftsbestimmender Ursachen biologischer Vorbilder bilden.


So werden vornehmlich interdisziplinäre FuEul-Projekte gefördert, die im Bereich der Material- und Werkstoffforschung folgende Schwerpunkte zum Inhalt haben.


Superhydrophobe Oberflächen und hirarchische Strukturierung.

  • Beschichtung der Struktur von Oberflächen für unterschiedliche Anwendungen so zB. die Beschichtung von Oberflächen zur Verringerung des Wasserwiderstandes; Verbesserung von Implantaten zB. im Hinblick auf Langlebigkeit und mechanische Eigenschaften; transparente und omniphobe Beschichtung von Glasoberflächen zB. für Displays und/oder die Automobilindustrie; Verbesserung der Antihaftwirkung zB. von Kontaktflächen in Produktionsanlagen.


Selbstregulierende Materialien/ Self-X-Materialien (auch intelligente, programmierbare Materialien).

  • Als Beispiele nennt die Richtlinie selbstregulierendes Haften und Kleben oder selbstheilende Materialien sowie selbst organisierende Materialien mit erhöhter Lebensdauer zB. für den Medizin- und Pharmabereich; Selbstheilung von Rissen zB. in Lacken oder Beton; selbstreinigende Textilien oder Fassaden; selbstregulierende Energieversorgung zB. für Beleuchtungssysteme; selbstregulierende Haft- und Antihaftstrukturen; Wasserwiderstand; Verbesserung von Implantaten.

Die Aufzählung der genannten Beispiele und Anwendungen ist nicht abschließend die vorliegende Ausschreibung sieht eine anwendungsoffene Förderung von FuEul-Projekten vor.


Neben den einzelnen zu fördernden FuEul-Projekten soll diese Fördermaßnahme durch ein wissenschaftliches Projekt unterstützt werden, das fachlich alle Themenfelder umfasst.


Wesentliches Ziel ist dabei die Vernetzung der geförderten Projekte untereinander sowie die übergreifende Aufarbeitung der Forschungsergebnisse für die unterschiedlichen Zielgruppen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Zum Zeitpunkt einer eventuellen Auszahlung von Fördermittel ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland erforderlich. Die Beteiligung von KMU einschließlich Start-ups wird ausdrücklich begrüßt.


Art, Umfang, Höhe der Zuwendungen. Die Mittel werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.


Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Die Vorgaben der AGVO sind dabei zu berücksichtigen. Die durchschnittliche Eigenbeteiligung der Verbundpartner muss mindestens 30 Prozent der Gesamtausgaben/-kosten eines Verbundprojekts betragen, ausgenommen hiervon sind rein akademische Verbundprojekte. Gegebenenfalls ist eine Kompensation zwischen den Partnern erforderlich. Dies entspricht einer Verbundförderquote von 70 Prozent. KMU-Boni fließen in diese Berechnung noch nicht mit ein.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit das VDI Technologiezentrum GmbH - Projektträger Materialien und Werkstoffe beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger über das elektronische Antragssystem "easy-Online" die ersten Projektskizzen bis spätestens 21. Februar 2023 einzureichen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Projektskizze aller Verbundpartner vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen die später eingehen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2024 befristet. (Quelle: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Biologisierung der Technik: Bioinspirierte Material- und Werkstoffforschung", BAnz AT 12.1.2022 B3).

bottom of page