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  • AutorenbildMichael Handschuh

Civic Innovations

Civic Innovation - Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten.


In der jüngsten Technologie-Entwicklung ist die Hervorbringung künstlicher Intelligenz am bedeutendsten. Die Denkfabrik Arbeitsgemeinschaft im Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales fördert die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen für soziale Zwecke. Mit dem Projekt will das BMAS erproben, wie Impulse für KI-Anwendungen, die dem gesellschaftlichen und sozialen Fortschritt dienen, wirksam unterstützt werden können.

Durch einen innovativen partizipativen Ansatz sollen zivilgesellschaftliche, kreative und sozial-innovative Akteur*innen die praxisnahen Kenntnisse von sozialen Bedarfen haben, von Beginn an in den Prozess der KI-Entwicklung und -Anwendung mit einbezogen werden. Die Projekte müssen einen klar erkennbaren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Sie sollen sich an den Bedarfen gesellschaftlicher Gruppen orientieren.


Die Richtlinie nennt als Förderschwerpunkt der möglichen Projekte folgende Bereiche:

  • KI-basierte Anwendungen für die direkte Nutzung durch Bürger*innen, z.B. zur Stärkung von sozialer oder gesellschaftlicher Teilhabe, Transparenz, Beteiligung.

  • Optimierung und Erweiterung von menschenorientierten Angeboten und Leistungen, z.B. KI-basierte Anwendungen für besseren Zugang zu Verwaltungsleistungen oder zur Unterstützung psychischer Gesundheit in Arbeitsprozessen.

  • KI-basierte Verfahren zur Optimierung interner Prozesse der Arbeitsorganisation, Weiterbildung oder Arbeitsschutz, z.B. KI gestützte Entscheidungsprozesse bezüglich der Ressourcenverteilung.

  • Anpassung bestehender KI-basierter Lösungen an die Bedürfnisse und Anforderungen aus der Zivilgesellschaft oder einzelner Gruppen (User-Experience-Design).

  • Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren aus allen Bereichen der engagierten Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zum Zwecke der sektorenübergreifenden Entwicklung innovativer gemeinwohlorientierter KI- Anwendungen.

Ziel der Förderung ist es, praktische Erfahrung und Bedarfe in arbeits- und sozialpolitischen Zusammenhängen mit den technischen Kenntnissen von Forscher*innen, Entwickler*innen und weiterer Akteur*innen im Feld KI zu identifizieren und zusammenzubringen. Verbundprojekte sollen gemeinwohlorientierte, praxis- und bedarfsorientierte KI-Anwendungen mit beispielhaftem Charakter entwickeln. Diese sollen im Sinne der Nachhaltigkeit zu weiteren passgenauen und innovativen Handlungsansätzen beitragen.


Gegenstand der Förderung sind KI-basierte Entwicklungsprojekte, die interdisziplinär und/oder sektorenübergreifend mit Akteur*innen im Verbund aus verschiedenen Sektoren (öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft) umgesetzt werden. Gefördert werden KI-basierte nutzerorientierte Projekte bis zum Prototyp-Stadium, die einen deutlich erkennbaren gemeinwohlorientierten Ansatz haben. Im Sinne des gemeinwohlorientierten Ansatzes können die KI-Anwendungen Themen im gesamten Spektrum der Arbeits- und Sozialpolitik im Aufgabenbereich des BMAS. Dazu zählen z.B. psychische oder physische Gesundheit von Arbeitnehmenden, Qualität der Arbeit, Innovationen in der Aus- und Weiterbildung, Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie Verbesserung er Lebenssituation von sozialbenachteiligten Personen.


Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von juristischen Personen mit Hauptsitz in der BRD. Die Antragstellenden müssen eine kommunale oder regionale Körperschaft des öffentlichen Rechts oder sonstige öffentliche Einrichtungen sein. Ebenso sind öffentliche oder private Bildungs- oder Forschungseinrichtungen einen Verein oder Verband, eine Stiftung oder ein gemeinnütziges Unternehmen antragsberechtigt. Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorenübergreifende Projektverbünde. Dies bedeutet, dass mindestens eine oder einer der oben Genannten als Hauptantragssteller*in und mindestens ein zusätzliche*r Projektpartnerin beteiligt sein muss.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Zuwendung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuwendungsbetrag (Zuschuss). Grundlage für die Bemessung der Zuwendung bilden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuschusshöhe für eine Förderung beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben/Kosten. Der Rest der zuwendungsfähigen Kosten ist von den Antragstellenden als Eigenanteil oder in Form von Drittmitteln aufzubringen.


Die Zuschusshöhe orientiert sich an den Gesamtausgaben, -kosten des Projekts. Übersteigen die zuwendungsfähigen Gesamtkosten bzw. -ausgaben 500.000 Euro, so beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 %, sie ist auf Gesamtkosten von 500.000 Euro beschränkt. Die Förderung wird aus Mitteln des BMAS finanziert. Es besteht ein Kumulationsverbot mit Förderungen, die aus anderen öffentlichen Programmen (Bund, Länder, Europäische Union) für den gleichen Formzweck finanziert werden.


Antragsverfahren. Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Es besteht aus einem Interessenbekundungsverfahren, dem anschließend ein Antragsverfahren folgt. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen in der ersten Phase des Verfahrens, unter Nutzung der vorgegebenen Formulare ihre Interessensbekundungen bis zum 20. Juli 2023 an die Projektstützende Stelle: Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH in elektronischer Form zu senden.


Weitergehende Informationen finden Sie auf https://www.civic-innovation.de/start


 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Richtlinie "Civic Innovation - Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten" im Rahmen des Projekts Civic Innovativen Plattform, 28.03.2023.

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