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  • AutorenbildMichael Handschuh

Datentreuhandmodelle

Förderung von Projekten zur Skalierung und Akzeptanzsteigerung von intersektoralen Datentreuhandmodellen.


Eine Voraussetzung für datenbasierte Innovationen ist die sektorenübergreifende¹ Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen, aktuellen Datensätzen. Treiber von Innovationen sind Daten, die aus unterschiedlichen Quellen miteinander verknüpft werden können. In einem umfassenden Datenökosystem kommt der rechtssicheren² Bereitstellung von Daten und deren Nutzung eine hohe Bedeutung zu.

Mit der Förderrichtlinie wird die nachhaltige Etablierung verfolgt, von intersektoral ausgerichteten Datentreuhändern. Die Antragsteller sollen aufbauend, auf bestehenden Vorerfahrungen und Strukturen Datentreuhandmodelle in einer zu gestaltenden Dateninnovationsökonomie entwickeln. Datenbestände von handelnden Personen aus den unterschiedlichsten Sektoren sollen erhöht werden. Ebenso die Anzahl der Teilnehmenden. Zudem ist es erforderlich, das Vertrauen der Akteur: innen in die rechtlichen und organisatorischen Datenökosysteme zu stärken, technische Hindernisse sollen beseitigt werden.


Gegenstand einer möglichen Förderung sind zwei Typen von Projekten.


Zum einen Projekte die der nachhaltigen Etablierung und Skalierung von Datentreuhändern in der Praxis dienen. Dazu zählen Vorhaben, die in einem konkreten Anwendungsbereich oder anwendungsbereichsübergreifend einen Datentreuhänder nachhaltig etablieren, und im Rahmen der Förderung skalieren. Zudem werden Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert, die den intersektoralen Austausch von Daten und den Ausbau bestehender Ansätze des Datenteilens ermöglichen.


Die einzelnen Elemente des jeweiligen Datentreuhandmodells sind stark abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich des Projekts. Es ist nicht Ziel der Förderrichtlinie einzelne, isolierte Teilaspekte eines Datentreuhandmodells zu fördern. Vielmehr steht die (Weiter-) Entwicklung und nachhaltige Etablierung eines praxisnahen, langfristig tragfähigen, Datentreuhandmodells im Fokus. Vorausgesetzt, es funktioniert in dem jeweiligen Anwendungsbereich und wird von den relevanten Anspruchsgruppen akzeptiert.


Die Förderrichtlinie ordnet folgende Maßnahmen dem Fördertyp 1 zu:

  • Maßnahmen zur (Weiter-) Entwicklung und nachhaltigen Etablierung eines im Sinne der geltenden datenrechtlichen Bestimmungen (vor allem des Data Governance Act) technisch, rechtlich und organisatorisch konform ausgestatteten Datentreuhandmodellen mit besonderer Berücksichtigung der erforderlichen Neutralität von Datenintermediären bei gleichzeitig innovativer Ausgestaltung zur Ermöglichung der Datenbereitstellung.

  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für den Aufbau und Erhalt eines nachhaltigen funktionierenden Ökosystems an Datennehmenden/ Datengebenden aus mindestens zwei Sektoren inklusive Aktivitäten zum "Onboarding" neuer Ökosystemteilnehmender.

  • (Weiter-) Entwicklung der technischen Komponenten, die für den Datenaustausch über den Datentreuhänder erforderlich sind, bis zur Implementierung eines einsatzfähigen Systems (idealerweise TRL 8) mit realem Datenaustausch innerhalb des jeweiligen Anwendungsbereichs zum Ende der Projektlaufzeit.

Die aufgeführten Projekte sind frei in der Wahl des jeweiligen Anwendungsbereichs. Grundsätzlich werden aber eher gefördert, Projekte, die bisher weniger stark im Fokus standen. Anträge mit einem Fokus auf einem bereits stark geförderten Anwendungsbereich (zB. Medizin/Gesundheit, Mobilität/Verkehr oder Energie/Nachhaltigkeit) müssen die Notwendigkeit einer Förderung zur Generierung zusätzlicher Datentreuhandstrukturen besonders begründen und darlegen.


Im Rahmen der Förderrichtlinie können mehrere Vorhaben gefördert werden, die dem Fördergegenstand 1 zugeordnet werden können.



Der zweite Fördergegenstand ist der wissenschaftsgetriebene Aufbau eines Kompetenznetzwerks, das die Potenziale von Datentreuhandmodellen sichtbar macht. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass dieses Vorhaben in einem Verbund aus mehreren Partnern durchgeführt wird. Dabei wird ein bereits bestehendes Netzwerk erwartet, sowie einschlägige Erfahrungen im Kontext.


Grundlage der Arbeit des Kompetenznetzwerkes sollen die laufend gewonnenen Erkenntnisse der in Fördergegenstand 1 vorgestellten Vorhaben sein. Ebenso der vorliegenden Bekanntmachungen. Andererseits soll das Wissen, die Erfahrung und die Kompetenzen aus den bisher vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Thema "Datentreuhänderschaft" geförderten Pilotvorhaben inklusive der parallellaufenden Begleitforschungen und Projekten zur Entwicklung von Lösungsbausteinen für eine breite Zielgruppe zugänglich und nutzbar gemacht werden. Das Kompetenznetzwerk soll in seinen Aktivitäten, die In der Förderrichtlinie dargestellten drei Aspekten Informationssammlung, Kompetenzvermittlung und Vernetzung primär folgen.


Art, Umfang, Höhe der Zuwendung. Die möglichen Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Gesamthöhe von 2 000 000 Euro gewährt. Eine mögliche Projektpauschale für Hochschulen ist in diesem Betrag enthalten. Die Höhe der Zuwendungen pro Projekt richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des Projekts. Projekte mit geringerem Förderbedarf und kürzerer Laufzeit sind möglich. Der Projektstart für alle geförderten Vorhaben ist für den 1. Juni vorgesehen.


Die Projektlaufzeit für Vorhaben in Fördergegenstand 1 soll am 31. Dezember 2025 enden. Die Förderung des Kompetenznetzwerks im Fördergegenstand 2 sollen am 30. Juni 2026 beendet sein.


Verfahren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit der Abwicklung der Fördermaßnahme die VDI/VDW Innovation + Technik GmbH, -Projektträger Digitaler Wandel - in Berlin beauftragt.


Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form einzureichen. Der elektronischen Form genügt es, wenn ein elektronisches Dokument, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Frist zur Einreichung endet spätestens zum 5. Dezember 2023 um 12:00 Uhr. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Skalierung und Akzeptanzsteigerung von Intersektoralen Datentreuhandmodellen in der Praxis v. 4. Oktober 2023).


Gern mache ich darauf aufmerksam, dass dieser Artikel die Lektüre der Förderrichtlinie nicht ersetzen kann.

 

1 Forschung, Wirtschaft, Verwaltung, Zivilgesellschaft;

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