Forschungs- und Innovationnssystem durch Datentreuhandmodelle.
Grundlage der digitalen Wertschöpfung sind Daten-Ökosysteme. Datengebende, Datennutzende, Datentreuhänder und Plattformbetreiber sowie Datenraum-Initiativen tragen dazu bei, dass aus Daten Innovationen entstehen. Daten Treuhandmodelle gelten dabei als zentraler Baustein für gelingende Daten-Ökosysteme.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit der Förderung drei zentrale Ziele.
Vereinfachung des Zugangs zu DTM. Der Zugang zu DTM soll für alle Anspruchsgruppen, potenzielle Datengebende und Datennutzende und andere, wie beispielsweise Datenrauminitiativen, verbessert - und das dafür erforderliche Wissen erhöht werden. Dies soll erreicht werden, indem
die erforderlichen Zeit- und Ressourcenaufwände für das Onboarding bezüglich einer relevanten Auswahl von DTM bzw. datentreuhand basierter Ökosysteme um mindestens 30 Prozent gesenkt werden.;
die erforderlichen Kompetenzen der am Datenökosystem beteiligten Akteure durch neue Informationsangebote und praktische Erfahrungen im Umgang mit DTM gesteigert werden;
die technische Verknüpfbarkeit zwischen Ökosystemteilnehmenden und dem DTM auf Basis neuer beziehungsweise (weiter-) entwickelter und standardisierter Schnittstellen verbessert wird.
Erhöhung der Sichtbarkeit von DTM: Die praktischen Mehrwerte von DTM werden für alle relevanten Anspruchsgruppen, insbesondere Datengebende und Datennutzende, aber auch DTM selbst beziehungsweise Datenrauminitiativen, deutlich erkennbarer. Das soll sich zeigen indem
das Thema DTM allgemein eine erhöhte Aufmerksamkeit im öffentlichen Diskurs - insbesondere auch jenseits der Fachöffentlichkeit und bereits existierender Pioniernutzender - erfährt;
die Bekanntheit einer relevanten Auswahl einzelner bestehender oder im Aufbau befindlicher DTM innerhalb des Anwendungsbereichs und der damit verbundenen Zielgruppe nachweislich um mindestens 50 Prozent gesteigert werden soll.
Erhöhung der Interoperabilität von DTM. Die Interoperabilität bereits bestehender oder im Aufbau befindlicher DTM untereinander beziehungsweise mit laufenden Datenrauminitiativen wird gesteigert, wodurch mögliche Kooperationen erreicht werden. Dies soll sich zeigen in
mindestens einem angelaufenen Prozess zur Normierung und Standardisierung von Dateiformaten und Datenqualitätsanforerungen und gegebenenfalls der Datenauswertung inklusive der Einbringung in eine bestehender oder zu gründendes Gremium;
der gesteigerten Zusammenarbeit von DTM untereinander beziehungsweise zwischen DTM und Datenrauminitiativen, gemessen an mindestens einer bis zwei erfolgreich (neu) angestoßenen Kooperation relevanter DTM.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte entlang drei einzelner Fördergegenständen mit jeweils eigenen individuellen Schwerpunktfestlegungen.
Gegenstände der Förderung und jeweilige Schwerpunkte.
Fördergegenstand 1 sind Experimentierräume zur Weiterentwicklung von DTM
Schwerpunkt 1a: DTM-basierte Forschungs und Entwicklungssprints,
Schwerpunkt 1b: Onboarding von Datengebenden in DTM;
Schwerpunkt 1c: Steigerung der Bekanntheit eines konkreten DTM.
Fördergegenstand 2: Kommunikations- und Partizipationsformate zur Steigerung der DTM-Kultur.
Fördergegenstand 3: Steigerung der Interoperabilität zwischen DTM und/oder zu Datenräumen.
Schwerpunkt 3a: Konkrete Kooperation zwischen einzelnen DTM und/oder einem DTM mit anderen Dateninitiativen sowie Sicherstellung der Interoperabilität.
Schwerpunkt 3b. Normung und Standardisierung.
Eine kombinierte Einreichung mehrerer Fördergegenstände in einem Projekt ist nicht möglich. Mehrere Schwerpunkte innerhalb der beiden Fördergegenstände 1 und 3 sind - wenn nachvollziehbar begründet - im Rahmen eines Projekts hingegen miteinander kombinierbar.
Antragsberechtigt sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen,
sowie außeruniveristäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ebenso sind nicht gewerbliche Institutionen (zB. Stiftungen und gemeinnützige Vereine) antragsberechtigt. Zum Zeitpunkt einer möglichen Zuwendung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland erforderlich.
Art, Höhe und Umfang der Zuwendung. Die Förderung erfolgt im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zuwendungen werden für Anträge nach Fördergegenstand 1 und Fördergegenstand 3 in einer Gesamthöhe von bis zu 500.000 Euro und für Anträge gemäß Fördergegenstand 2 in einer Gesamthöhe von bis zu 200.000 Euro gewährt. In diesem Betrag ist eine mögliche Projektpauschale für Hochschulen bereits enthalten. Die Höhe der Zuwendung pro Projekt richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Verfahren. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Dem Projektträger sind bis spätestens 21. November 2024, 12 Uhr Förderanträge einzureichen, über das elektronische Antragssystem “easy-Online”.
Weiterführende Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie unter https://vdivde-it.de/de/dtm
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung einer gelebten Kultur der organisations- und sektorübergreifendnen Datennutzung im Forschungs- und Innovationssystem durch Datentreuhandmodelle, vom 7. Oktober 2024.
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