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  • AutorenbildMichael Handschuh

Digital.Sicher.Souverän.

Ende-zu-Ende Sicherheit in einer hypervernetzten Welt


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zum Thema "Ende-zu-Ende Sicherheit" in der hypervernetzten Welt. Die Fördermaßnahme ist Teil des Forschungsrahmenprogramms "Digital.Sicher.Souverän." der Bundesregierung zur IT-Sicherheit. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung zu forcieren. In einer Laufzeit von drei Jahren, soll mit Hilfe von Projekten - neue innovative Soft- und Hardware entwickelt werden, für innovative Quantenrepeatersysteme. Diese Soft- und Hardware soll die Reichweite von Quantenverschränkungen in Glasfasernetzen, gegenüber dem bisherigen Stand der Technik deutlich erhöhen.

Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte, sollen die Entwicklung von Quantenrepeatern und deren Komponenten vorantreiben. Bereits bestehende Systeme sollen weiterentwickelt und mit der bestehenden Glasfaserinfrastruktur kompatibel sein. Der mögliche Einsatz soll unter realistischen Bedingungen untersucht werden. Die Richtlinie nennt als mögliche Forschungsinhalte:

  • Die Entwicklung der technologischen Grundlagen von modularen und miniaturisierten Quantenrepeatern und Erprobung dieser in Teststrecken.

  • Die Weiterentwicklung und Evaluation von Quantenrepeatern auf Basis unterschiedlicher physikalischer Systeme wie Halbleiterprodukte, Fehlstellen in Diamant, Atom- oder Ionenfallen und die Entwicklung hybrider Quantenrepeatersystemen.

  • Den Aufbau von Demonstrationsstrecken für den Quantenschlüsselaustausch mittels Quantenrepeatern unter realistischen Einsatzbedingungen.

  • Die Entwicklung von (Quanten-) Fehlerkorrekturverfahren in Quantenrepeatern.

  • Technologie und Schnittstellen für die Vernetzung von und Kompatibilität zu unterschiedlichen Quantenrepeater-Plattformen, Quantenkommunikations-technologien, -computern oder -sensoren in einem Quantenkommunikationsnetzwerk.

  • Entwicklung von Quantenrepeatersystemen und Protokollen im Hinblick auf deren Kompatibilität mit bestehender Telekommunikationsinfrastruktur, für verschränkungsunterstützende Kommunikation sowie elementare Beiträge zu zukünftigen 6G - Technologien.

Die Richtlinie nennt diese Auflistung als beispielhaft. Sie ist daher nicht abschließend. So können auch andere Schwerpunkte zu Quantenkommunikationssystemen gefördert werden, sofern sie eindeutig auf die Entwicklung von Quantenrepeatern ausgerichtet sind. Die Ansätze sollen einen nachhaltigen technologischen Fortschritt ergeben.


Für das Programm sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen antragsberechtigt, ebenso Behörden und deren Forschungseinrichtungen. Auch andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zählen zu den Adressaten des Programms. Genauso Kommunen und deren Einrichtungen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen sind aufgefordert am Programm teilzunehmen.


Erforderlich ist eine Betriebsstätte in Deutschland zum Zeitpunkt einer gewährten Zuwendung - die - der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung, nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung erhalten.


Die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und -ziele müssen den Stand von Wissenschaft und Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein. Die Förderung ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt.


Die Partner eines Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen haben sicher zustellen, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen (Art. 2 Nr. 83 AGVO).


Art, Höhe der Beihilfe. Eine mögliche Zuwendung erfolgt im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit¹ fallen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen Kosten wird vom Antragsteller erwartet.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.


Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitäten kann zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt werden.


Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den "Richtlinien für Zuwendungsanträge" auf Ausgabenbasis (AZA, AZAP, AZV und/oder den "Richtlinien für Zuwendungen auf Kostenbasis" von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK) des BMBF. Im Rahmen der Vorgaben der AGVO ist die maximale Förderquote für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf 40 % begrenzt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, welche KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind können eine Förderquote von maximal 60 % erhalten.


Antragsverfahren. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Projektträger Vernetzung und Sicherheit digitaler Systeme) beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 20. November 2023 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form (easy-Online) unter der Fördermaßnahme "Ende-zu-Ende-Sicherheit in der hypervernetzten Welt" einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, werden aber möglicher Weise nicht berücksichtigt.


In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dabei wird ihnen eine Frist zur vollständigen Vorlage der Anträge mitgeteilt. Der Förderantrag muss sich von der Projektskizze inhaltlich unterscheiden, zudem ist erforderlich, eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan, Meilensteine, eine ausführliche Darstellung der Verwertung sowie eine detaillierte Darstellung der Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Ende-zu-Ende-Sicherheit in der hypervernetzten Welt" im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherhait "Digital.Sicher.Souverän." vom 10. August 2023).

 

1 Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfenbegriff (Abl. C 262 v. 19.7.20216, S. 1) und FuEuI-Unionsrahmens.

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