top of page
  • AutorenbildMichael Handschuh

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Zum 1. Juli 2019 sind die Zugangsbedingungen zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit erleichtert worden. Das Programm steht nun erstmals auch Gründer*innen und jungen Unternehmer*innen zur Verfügung.

Der "ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in mittelständischen Unternehmen. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren - beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie beziehungsweise Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln.


Zinsgünstige Finanzierung für Investitionen in Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben


Kernelement der Förderung ist ein zinsgünstiger Kredit, mit dem bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert werden können. Pro Vorhaben beträgt der Kreditbetrag maximal 25 Millionen Euro. Bislang stand das Finanzierungsangebot kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offen, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben. Neu ist zudem die Öffnung des Instruments zur Finanzierung innovativer Unternehmen. Als innovativ gelten Unternehmen die in der Vergangenheit eine Venture-Capital-Finanzierung erhalten haben. Auch Unternehmer*innen die überdurchschnittliche Investitionen in Forschung und Entwicklung stecken gelten als innovativ.


Es ist ein gutes Signal, dass auch Gründer*innen künftig vom Finanzierungsangebot des ERP-Digitalisierung- und Innovationskredit profitieren können. Die Zugangserleichterung für Start-ups ist ein wichtiger Baustein der Gründungsoffensive "GOI" mit der die Gründungskultur in Deutschland gestärkt werden soll. Es ist richtig, dass sich das Finanzierungsangebot weiterentwickelt, um technologieaffine Gründer bereits vom ersten Tag an bei ihrer Digitalisierungs- und Innovationstätigkeit zu unterstützen.


Unternehmen, die an einer Finanzierung interessiert sind, müssen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank stellen. Um die Kreditvergabe zu erleichtern, kann die KfW bis zu 70 Prozent des Ausfallrisikos übernehmen. Diese Haftungsfreistellung ist bei Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern möglich. Die Haftungsfreistellung wird durch die im Rahmen des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Innov-Fin KMU-Kredit-Garantiefazilität und den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) ermöglicht.


Für Unternehmer*innen bestehen neben dem Digitalisierung- und Innovationskredit weitere Förderprogramme die zur Finanzierung von Investitionen in Frage kommen. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert. Wir erstellen für Sie gern ein entsprechendes Business Case.

bottom of page