Der Deutsche Bundestag hat gestern das ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2022 beschlossen. Seit Jahren gehören die ERP-Programme zu den stärksten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Auf der Grundlage des ERP-Wirtschaftsgesetzes für das Jahr 2022 können kleine und mittlere Unternehmen von einer deutlich aufgestockten Förderung bei der Kredit- und Beteiligungskapitalfinanzierung profitieren.
Für zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital stehen 10 Milliarden Euro bereit. Diese Rekordsumme soll den Unternehmen helfen, wegweisende Investitionen in die Zukunft, insbesondere der Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft zu gestalten.
Auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die Struktur der ERP-Förderkreditprogramme zum Beginn des Jahres 2022 vereinfacht und verbessert. Für kleine und mittlere Unternehmen, ebenso für größere Mittelständler stehen künftig jeweils ein eigenes Förderprogramm zur Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland bereit. Mit den Programmen können zum Beispiel Gründungen und Unternehmensübernahmen finanziert werden. Der neue ERP-Förderkredit bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro und bis zu 249 Beschäftigten mit einer Bilanzsumme von max. 43 Millionen Euro Kredite an. Die Konditionen sind attraktiv.
Für junge Unternehmen (weniger als fünf Jahre am Markt), sowie für KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen.
Große Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro können Investitionen mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand finanzieren. Der Kredithöchstbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Abhängig vom Finanzierungszweck können Laufzeiten von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Für die durchleitenden Banken bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 Prozent für Unternehmen an, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind.
Das ERP-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus den Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe. (Quelle: PM.Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 17. Februar 2022).
Wir empfehlen grundsätzlich weitere Förderprogramme zu eruieren. Je nach Art der Investition können weitere Programme (Zuschussvariante) eine Finanzierung als Anteilsfinanzierung ergänzen.
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