Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase
In Deutschland liegt der Anteil von Frauen an Existenz- und Start-up-Gründungen deutlich unter ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Mit der Förderrichtlinie EXIST-Women werden Frauen angesprochen, die ein Unternehmen gründen wollen. Insbesondere an Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll die Unternehmerpersönlichkeit und/oder die Weiterentwicklung eines Geschäftsmodells unterstützt werden. Angesprochen sind Frauen, die bereits ein konkretes Gründungsthema verfolgen, als auch solche, die eine konkrete Gründungsidee erst im Rahmen der Förderung identifizieren möchten.
Die Förderrichtlinie EXIST-Women ist eine Förderrichtlinie aus dem Förderprogramm Existenzgründungen aus der Wissenschaft.
Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen. EXIST-Women soll Frauen ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbständigkeit zu wagen. Ziel ist es, das Innovationspotential von Frauen und deren Anteil an innovativen Unternehmen zu steigern. Vorwiegend soll
die Anzahl von wissensbasierten und forschungsbasierten Gründungsprojekten aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Beteiligung von Frauen, insbesondere bei EXIST-Gründungsstipendium und EXIST Forschungstransfer allgemein gesteigert werden. Beitrag zu SDG 9.1a.
Absolventinnen, Wissenschaftlerinnen sowie Studentinnen und Frauen mit Berufsausbildung sollen für die unternehmerische Selbständigkeit und Gründung eines eigenen Unternehmens gewonnen und qualifiziert werden (Beitrag zu SDG 4, SDG 5 und SDG 10).
Es soll ein Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung geleistet werden.
Gegenstand der Förderung sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die mit Unterstützungsmaßnahmen und Angeboten zur unternehmerischen Beratung und Qualifizierung sowie der Vernetzung im Start-up-Ökosystem Frauen bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenkultur fördern und die Entwicklung ihrer Gründungsidee unterstützen. Es stehen Frauen im Fokus, die ihre Gründungsidee identifizieren, validieren und weiterentwickeln wollen. Dazu zählen laut Richtlinie Maßnahmen zur persönlichen Ergänzung der Gründungsteams, Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die weitere Umsetzung der Gründungsvorhaben. Vermittlung von gründungsspezifischem Fachwissen. Frauen mit Hochschul- oder Berufsabschluss oder Studentinnen, die über Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland einen Bewerbungs- und Auswahlprozess durchlaufen haben, der zum Ziel hat, geeignete gründungsmotivierte Frauen zu identifizieren, werden mittelbar durch die Angebote der geförderten Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, sowie bei Bedarf durch Stipendien. Desweiteren beinhaltet die Förderung eine begleitende Beratung und Betreuung der angehenden Gründerinnen durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk). Dadurch sollen ein interdisziplinärer Erfahrungsaustausch, Aktivitäten zur Vernetzung, zur Förderung von Softskills, Kreativität und Erfinderinnengeist hervorgerufen und Mentoring-Programme gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die Beratungsangebote für Gründerinnen etabliert haben oder deren Ausbau planen. Die antragsstellende Einrichtungen müssen in ein Gründerinnen Netzwerk eingebunden sein, das folgende Anforderungen erfüllt.
Zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte.
Spezifische Beratungsangebote für Gründerinnen (spätestens ab Laufzeitbeginn).
Spezifische Beratungsangebote für alle Phasen der Gründung.
Aktive Netzwerkarbeit mit Mentor*innen, Unternehmer*innen und Alumnae sowie andere gründungsrelevante Organisationen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung soll die Zuwendung erfolgen. Es kann sowohl eine Anteils- als auch eine Vollfinanzierung gewährt werden. Eine Vollfinanzierung bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen kann nur bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zuwendungszwecks (Unterstützungsmaßnahmen und Angebote) in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch den Bund möglich ist.
Gefördert werden zudem Ausgaben in Form von personenbezogenen Stipendien für die Überbrückung einer Zeitdauer von drei Monaten, in der entweder kein Einkommen erzielt wird oder maximal 20 Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird. Die Höhe des personengebundenen Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Gründerinnen.
Studentinnen, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistung erbracht haben: 1.000 Euro pro Monat.
Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.000 Euro pro Monat.
Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss. 2.500 Euro pro Monat.
Promovierte Gründerinnen. 3.000 Euro pro Monat.
Für unterhaltspflichtige Kinder der Frauen werden 150 Euro pro Kind und Monat als Kinderzuschlag gewährt.
In den personenbezogenen Stipendien sind alle etwaigen Sozialkosten inkludiert. Die Gründerinnen sind für ihre Sozialabgaben selbst verantwortlich.
Sachausgaben der Vorhaben der geförderten Frauen (Teilnahmegebühren und sonstige projektspezifischen Ausgaben für Beratungsleistungen, Coaching und Reisen) können insgesamt mit bis zu 2.000 Euro pro Gründerin pauschal veranschlagt und summarisch im Verwendungsnachweis ausgewiesen werden.
Verfahren. Mit der Administation des Förderprogramms EXIST hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) das Forschungszentrum Jülich GmbH als Projektträger beauftragt. Der Projektträger ist Bewilligungsbehörde. Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Eine Antragstellung durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist bis zum 30. September 2023 möglich.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie zur Förderung von Unternehmerinnen in der Vorgründungsphase (EXIST-Women) im Rahmen des Förderprogramms "Existenzgründungen aus der Wissenschaft vom 8. Juni 2023.
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