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  • AutorenbildMichael Handschuh

Förderung unternehmerischen Know-hows

Aktualisiert: 25. Mai 2021

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten Berater*innen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.


Die "Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)

  • Unternehmen, ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)

  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeit die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeite (2014/249/1) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.


Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.


Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schuldend tätig sind oder tätig werden wollen.

  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.

  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.

  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichten Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/ 2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.


Fördergegenstand

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:


Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.


Spezielle Beratungen, dazu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • die von Frauen geführt werden,

  • von Migranten oder Migrantinnen geführt werden,

  • von Unternehmer*innen mit anerkannter Behinderung geführt werden,

  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter*innen mit Mitgrationshintergrund beitragen,

  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter*innen mit Behinderung beitragen,

  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen,

  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen,

  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen,

  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.


Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratertage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen. Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt werden.


Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelmaßnahme durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von ihrem Berater abgezeichnet werden..


Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.

  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und / oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Berater*innen selbst vertrieben werden.

  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie zB. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben,

  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,

  • den Verkauf / Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und deren Mitarbeiter*innen zum Inhalt haben.

  • ethisch- moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.


Höhe des Beratungszuschusses


Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt

- Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro

- Region: Neue Bundesländer ohne Berlin und ohne Region Leipzig

- Fördersatz: 80 % maximaler Zuschuss 3.200 Euro.


- Region: Alte Bundesländer ohne Region Lüneburg mit Berlin und Region Leipzig

- Fördersatz: 50 % maximaler Zuschuss 2.000 Euro


- Region: Lüneburg

- Fördersatz: 60 % maximaler Zuschuss 2.400 Euro


Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung

- Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro

- Region: Neue Bundesländer ohne Berlin und ohne Region Leipzig

- Fördersatz: 80 % maximaler Zuschuss 2.400 Euro.


- Region: Alte Bundesländer ohne Region Lüneburg mit Berlin und Region Leipzig

- Fördersatz: 50 % maximaler Zuschuss 1.500 Euro


- Region: Lüneburg

- Fördersatz: 60 % maximaler Zuschuss 1.800 Euro


Unternehmen in Schwierigkeiten

- Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro

- Region: alle Standorte

- Fördersatz: 90 % maximaler Zuschuss 2.700 Euro


Berater*innen

Nur selbständige Berater*innen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden

Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratertätigkeit erzielen, können im Förderverfahren zugelassen werden. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Berater*in muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.


Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung einen Nachweis seiner selbständigen Tätigkeit, die Lebensläufe der Verantwortlichen und der angestellten Berater*innen sowie Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystem) hochladen.


Nachweise

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:


  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenständig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular

  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und Unterschriebenes Formular zur EU-KMU und EU-KMU und De-minimis Erklärung.

  • Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgespräches (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)

  • Beratungsbericht

  • Rechnung des Beratungsunternehmens

  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars.


Hinweis.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung unternehmerichen Know-hows um zwei Jahre verlängert. Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis Höchstgrenze beachten. (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz).


Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm oder Beratungsbedarf zur Investition, Liquidität und Finanzierung haben unterstützen wir Sie gern. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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