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  • AutorenbildMichael Handschuh

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland.


Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Kredite über die KfW. Während der ersten Zinsbindungsfrist wird der Kredit durch Bundesmittel verbilligt. Zusätzlich wird ein Teil der Darlehensschuld erlassen (Tilgungszuschuss).

Das BMWSB verfolgt mit der Förderung das Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. Die Förderung gibt es bei einer Neugründung ebenso, wie bei einer Beteiligung an einer bereits bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist, dass das Objekt selbst genutzt wird. Antragsberechtigt sind natürliche Personen. Die Förderung erfolgt durch einen subventionierten Kredit bis maximal 100.000 Euro. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von 15 % (maximal: 15.000 Euro), der nach "Bestätigung und Durchführung" der Einhaltung des Förderzwecks auf dem Darlehenskonto gutgeschrieben wird.


Als Kreditlaufzeiten stehen 10, 25 und 35 Jahre zur Verfügung. Diese beinhalten je nach Variante 1 bis 5 Tilgungsfreijahre. Der subventionierte Zinssatz wir für die ersten 5 bzw. 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Bei Darlehen mit einer über die vereinbarte Zinsbindungsfrist hinausgehenden Laufzeit bietet die KfW Ihrem Finanzinstitut vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes.


Für einen möglichen Kredit sind die banküblichen Sicherheiten erforderlich. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist möglich, solange die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Zu den förderfähigen Aufwendungen zählen alle Kosten, die zum Erwerb der zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung erforderlich sind.


Grundsätzlich gilt: Sprechen Sie vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile mit einem Finanzierungspartner. (Quelle: Merkblatt KfW, Förderung genossenschaftlichen Wohnens).


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