Im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss werden kommunale, innovative Leuchtturmvorhaben und der Aufbau von regionalen Kooperationen teilfinanziert. Darüber hinaus werden die Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und -anpassung sowie Anpassungskonzepte für Unternehmen unterstützt. Die maximale Förderhöhe beträgt je nach Förderschwerpunkt zwischen 100.000 und 300.000 Euro.
Um besser gegen Hitzeperioden oder Hochwasser gerüstet zu sein, fördert das Bundesumweltministerium mit dem Programm "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" Leuchtturmprojekte zur Klimaanpassung sowie den Aufbau von regionaler Zusammenarbeit. Dafür werden Kommunen, Unternehmen und gesellschaftlichen Akteuren bis zu 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Das Förderprogramm ist Teil der Deutschen Anspassungsstrategie an den Klimawandel (DAS). Gefördert werden:
Anpassungskonzepte für Unternehmen
Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Anpassung
Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie der Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen.
Im Förderschwerpunkt 1 wird die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen gefördert. Diese sollen mögliche Risiken und Chancen adressieren, die sich aus dem Klimawandel ergeben. Klimawandel und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft jene Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen haben. Relevant sind aber auch, kurzfristig bedrohliche Konstellationen durch z.B. Extremwettersituationen, die das Unternehmergeschäft (Gesundheit der Mitarbeiter*innen, Produktion) gefährden können. Obligatorischer Teil des Anpassungskonzepts ist eine Risiko- bzw. Betroffenheitsanalyse, welche die Belegschaft, den Standort, die Produktionsprozesse, die Produktpalette und die Wertschöpfungskette umfasst.
Das Ergebnis des Anpassungskonzepts soll in die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie oder das betriebliche Umwelt- bzw. Risikomanagement integriert werden, welches fundierte Entscheidungen über konkrete anstehende oder perspektivisch erforderliche Anpassungsmöglichkeiten ermöglicht. Im Förderschwerpunkt 1 sind ausschließlich Unternehmen antragsberechtigt. Die maximale Zuwendung beträgt im Wege der Projektförderung 100.000 Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Laufzeit des Projektes sollte nicht mehr als zwei Jahre betragen.
Der Förderschwerpunkt 2 unterstützt die Entwicklung von Bildungsangeboten und deren pilothafte Umsetzung. Bildungsträger sollen dazu angeregt werden, das Thema Klimawandel und Klimaanpassung in regionale/lokale oder fachbezogene bzw. zielgruppenorientierte Bildungsangebote einzubringen. Dabei sind nicht nur neue Bildungsformate von Interesse, sondern auch Vorhaben, welche bestehende und etablierte Bildungsangebote durch Module bzw. um den Aspekt Klimawandel ergänzen. Dabei sind ausschließlich
Fort- und Weiterbildungen in der beruflichen Bildung
Fort- und Weiterbildungen im Ehrenamt
Bildungsmodule in Ausbildung, Lehre und Studium
Der Schwerpunkt soll dabei auf die Bewusstseinsbildung gelegt werden. Die Kriterien der Bildung für nachhaltige Entwicklung ist zu beachten. Außerdem ist eine Übertragbarkeit der entwickelten Lehrinhalte für eine Förderung notwendig. Die maximale Zuwendung im Förderschwerpunkt 2 beträgt im Rahmen einer Projektförderung bis zu 200.000 Euro. Die Projektlaufzeit darf zwei Jahre nicht übersteigen.
Den Förderschwerpunkt 3 bilden Vorhaben mit Modellcharakter, welche im Zusammenhang mit der Entwicklung und der Umsetzung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel im städtischen und ländlichen Raum innovative Formen der Kooperation proben. Die Vorhaben sollen Impulse für die Anpassung an den Klimawandel geben. Dabei sollen Wege gefunden werden, Klimawandel und Extremwetteraspekte in nachhaltiger Weise in klimasensible Handlungsbereiche und lokales bzw. regionales politisches Handeln zu integrieren mit dem Ziel die Robustheit und die Zukunftsfähigkeit von existierenden Systemen zu erhöhen. Die Befähigung zu Klimaanpassungskompetenz der Akteure soll dabei im Vordergrund stehen. Die Projekte sollen besondere Akzente auf den Ausbau bestehender, oder die Bildung neuer Kooperationen setzen. Besonderes Augenmerk liegt auf Projekten mit bundesweiter Ausstrahlung und einem hohen Potenzial der Übertragung der erarbeiteten Politiken, Managementsystemen und/oder Prozesserfahrungen in den Netzwerken. Im Förderschwerpunkt 3 sind nur Vorhaben mit Teilnahme einer Kommune als Verbund- oder Kooperationspartner förderfähig. Für Vorhaben im Förderschwerpunkt 3 stehen maximal 300.000 Euro an Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung bereit. Die Projektdauer darf nicht mehr als drei Jahre betragen.
Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung des Projekts ohne diese Förderung nicht möglich wäre. Eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenkapital bzw. durch die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel sind Voraussetzung für eine Bewilligung. Die Förderung ist keine Dauerförderung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Antrags- und Förderverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Sofern diese Projektskizze als aussichtsreich bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines formellen Förderantrags.
Die Projektskizzen können im Zeitraum 1. August bis 31. Oktober beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Wir bieten Unterstützung bei der Erstellung Ihres Projektantrags und der Ermittlung Ihrer Projektkosten.
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