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  • AutorenbildMichael Handschuh

Gesucht: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion

Aktualisiert: 3. Juni 2020

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie "Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion" hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Förder- und Forschungsprogramm bis mindestens zum 30. September 2025 verlängert. Bei dem zweistufigen Förderverfahren sind in der ersten Verfahrensstufe bis zu den jeweiligen Stichtagen, 15. Januar und 15. Juli 2020 die Projektskizzen bei dem dafür zuständigen Projektträger einzureichen.

Mit dem Förder- und Forschungsprogramm Mensch-Technik-Interaktion fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) interaktive Technologien. Basierend auf Schlüsseltechnologien wie den Informations- und Kommunikationstechnologien, der Elektronik, der Robotik und der Bionik entstehen innovative Lösungen. Beispiele dafür sind Notbremsassistenten, die sich durch eine hohe Reaktionsgeschwindigkeit auszeichnen oder die Verlässlichkeit eines in die Wohnumgebung integrierten Notrufsystems, sowie die Ausdauer einer robotischen Kraftunterstützung. Es sind Techniken, die Menschen in immer mehr Lebensbereichen unterstützen. Die Technik muss das menschliche Handeln in seiner ganzen Komplexität erfassen, verarbeiten und umsetzen können. Das BMBF fördert mit 2 Modulen die Entwicklung von autonomen Systemen, die individuelle Assistenzaufgaben übernehmen und die auch jenseits von vordefinierten Kontexten komplexe Situationen bewältigen können.


Modul 1

Studien zeigen, dass die Anzahl von Existenzgründungen im Tech-Sektor und bei den technologieorientierten Dienstleistungen seit Jahren zurückgehen. Die Gründe für diese Entwicklung ist sowohl dem demografischen Faktor als auch einer kulturell bedingten rückläufigen Risikoneigung geschuldet. Unternehmensgründungen werden selten als Option der Verwertung von Forschungsergebnissen gesehen. Besonders an den Hochschulen ist das Gründer*innenpotenzial nicht ausgeschöpft. Die Verwertung von Forschungsergebnissen mit der Perspektive einer Gründung will das BMBF in den MTI (Mensch-Technik-Interaktion) Themenfeldern unterstützen. Forschungsteams, deren Innovationsansatz noch nicht ausreichend bestätigt ist, können eine BMBF-Förderung für die Steigerung des Reifegrades ihrer Idee im MTI Bereich erhalten. Im Fokus stehen Forschungserkenntnisse, die ein hohes Wertschöpfungspotential versprechen.


In Modul 1 werden Innovationen gefördert, welche an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen entstehen. Gefördert werden Entwicklungen, die in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegen.


- Intelligente Mobilität ( u.a. Fahrassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben).


- Digitale Gesellschaft (u.a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen / Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte).


- Gesundes Leben (u.a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien).


Antragsberechtigt für Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die entsprechende Forschungsgruppe angesiedelt ist. Insbesondere werden Forschungsgruppen unterstützt, welche das Potenzial für eine Ausgründung haben. Eine formlose Absichtserklärung (Letter of Intent) der Hochschule oder Forschungseinrichtung ist mit der Projektskizze einzureichen. Aus dieser Absichtserklärung sollte hervorgehen, dass der Arbeitsgruppe bis zur Beendigung des Forschungsprojekts die erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die Hochschule muss dem Forscher*innenteam ein Erstverwertungsrecht auf die Forschungsergebnisse zusichern. Gefördert werden auch Projektideen von bereits bestehenden Forschungsgruppen, die den Reifegrad ihrer bereits erreichten Forschungsergebnissen oder das Vermarktungspotential erhöhen möchten. Die Förderdauer kann von 18 bis 36 Monate reichen.


Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendungen pro Vorhaben richten sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und den Erfordernissen des Projekts. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen können die zuwendungsfähigen Kosten bis zu 100 Prozent gefördert werden. Zusätzlich kann zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Modul 2

In allen Wirtschaftsbereichen gelten Start-ups als Treiber. Sie tragen ganz wesentlich zu wirtschaftlicher Dynamik und Strukturwandel bei. Junge Unternehmer*innen sind wichtige Impulsgeber*innen für die Weiterentwicklung und die Erneuerung des Unternehmensbestandes. Für einen Wirtschaftsstandort wird es in Zukunft entscheidend sein, wie schnell er neue Ideen aus der Grundlagenforschung in die praktische Verwertbarkeit bringen kann. Hier sind junge Unternehmen wichtige Akteure. Sie entwickeln neue Geschäftsmodelle und verzeichnen ein überproportionales Wachstumspotenzial. Im Fokus des Modul 2 stehen risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von Start-ups. Das Programm bringt die nötige Unterstützung für finanzierungsintensive Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung. Das BMBF will mit den Zuwendungen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.


Es können Projekte gefördert werden, die technologieübergreifende, anwendungsbezogene Entwicklungen mit positivem Einfluss auf die Wettbewerbschancen von Start-ups haben. Die Vorhaben müssen inhaltlich dem MTI (Mensch-Technik-Interaktion) zugeordnet werden können. Gefördert wird ein Themenspektrum, welches sich an den drei Tehmen


- Intelligente Mobilität,


- Digitale Gesellschaft,


- Gesundes Leben orientiert.


Einzelvorhaben sind ebenso förderfähig wie Vorhaben mit einer Hochschule / Forschungseinrichtung und Start-up. Verbundvorhaben zwischen Start-up, KMU, Hochschule, Forschungseinrichtung und mittelständischen Unternehmen werden auch unterstützt, wenn das Start-up einen signifikanten Teil der Forschungsleistung erbringt. Das Projekt sollte vom einem Start-up initiiert werden, und eine Laufzeit von 18 - 36 Monaten haben.


In Modul 2 sind Unternehmen Antragsberechtigt, die der KMU-Definition der EU-Kommission entsprechen. Zudem sind mittelständische Unternehmen antragsberechtigt, wenn sie einschließlich verbundener Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen nicht überschreiten. Großunternehmen können als assoziierte Partner ohne Förderung teilnehmen


Bemessungsgrundlage der Zuwendung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten (Art. 25 AGVO). Je nach Anwendungsnähe des Vorhabens können bis zu 50 Prozent Anteilsfinanziert werden. Bei Start-up mit geringem Eigenkapital kann geprüft werden, ob eine Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben (Abrechnungsart Ausgaben -AZA) geboten sein könnte.


Bei der Bemessung der Förderquote muss die AGVO berücksichtigt werden. Für KMU lässt die AGVO differenzierte Aufschläge zu, die zu einer höheren Förderquote führen können. Gefördert wird die technische Umsetzung und Realisierung der Projektideen. Die Förderhöchstsumme für Start-ups sind auf 400000 Euro pro Projekt bei einer Laufzeit von drei Jahren beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.


Im eigenen Interesse sollten Interessenten der Förderung prüfen, ob es verfügbare Fördermittel aus dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation in Anspruch nehmen kann.




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