Fördernachfrage deutlich gestiegen
Immer mehr Menschen wünschen sich eine energieeffiziente Heizungsanlage. Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) für Wärme aus erneuerbaren Energien können sie dafür eine attraktive Förderung kassieren. 2018 stieg die Zahl der Förderanträge um rund 60 Prozent im Vergleich zu 2014.
Mit einer energieeffizienten Heizungsanlage, die erneuerbare Energien nutzt, können Eigenheimbesitzer Geld und Energie einsparen und dabei noch die Umwelt schonen. Ein altes ineffizientes Heizungssystem auszutauschen ist besonders lohnenswert. Auch die Modenisierung schon bestehender Heizsysteme kann rentabel sein. Das Marktanreizprogramm (MAP) für Wärme aus erneuerbaren Energien macht die neue Heizung mit attraktiven Fördermöglichkeiten zudem erschwinglich.
Das BMWi stellt für die Förderung neuer Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien jährlich mehr als 300 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Investition, die sich offenbar auszahlt: Die Nachfrage nach der MAP-Förderung steigt weiter deutlich an.
2018: 60 Prozent mehr Anträge als noch 2014
2018 gingen beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fast 95000 solcher Förderanträge ein, 2014 waren es noch knapp 60.000, ein Plus von rund 60 Prozent. Die Förderung unterstützt die Einrichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen, Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen können eine solche Förderung beantragen.
Sonnenwärme fürs Eigenheim
Solarthermiekollektoren wandeln Sonnenstrahlen in Wärme um. Sie sorgen für warmes Trinkwasser und können die Heizung unterstützen. Gefördert werden die erste Anschaffung und die Erweiterung der Anlage. Mehr als 24000 Anträge auf Förderung von Solarkollektoranlagen landeten 2018 auf den Schreibtischen der zuständigen BAFA-Mitarbeiter.
Biomasse: CO2 neutrales Heizen mit Holz
38000 Menschen entschieden sich im vergangenen Jahr für eine Biomasseanlage und stellten einen entsprechenden Förderantrag. Bei der Verbrennung von Holz in Biomasse-Heizanlagen wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie das Holz beim Nachwachsen bindet. In einem modernen Kessel verbrennt der Rohstoff mit geringen Emissionen. Gefördert werden können automatisch bestückte Heizkessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln sowie Kombianlagen mit einem sogenannten Scheitholzvergaserkessel. Dieser wird mit normalen Holzscheiten bestückt.
Marktanreizprogramm unterstützt innovative Technologien
Auch die Bilanz des MAP bei der Unterstützung einer neuen Generation von innovativen Biomassekesseln kann sich sehen lassen. Gefördert werden Biomassekessel, die eine neuartige besonders effektive Filtertechnik zur Luftreinhaltung einsetzen (sogenannte Partikelabschneider). Ebenfalls grünes Licht gibt es für solche, die bei der Abgaskondensation anfallende Wärme nutzen und damit besonders energieeffizient arbeiten. Für mehr als 240 verschiedene, innovative Biomasse-Anlagen können Verbraucher inzwischen die gegehrte Förderung erhalten. Vor vier Jahren standen etwa 50 Anlagen zur Auswahl.
Wärmepumpen auf Erfolgskurs
Eine Erfolgsgeschichte schreibt das Marktanreizprogramm auch bei der Förderung von Wärmepumpenanlagen. Mehr als 30000 Anträge wurden 2018 für Wärmepumpen gestellt. Sie können die Wärme aus Wasser, Luft und Erde konzentrieren und auf eine höheres Temperaturniveau bringen, so dass damit geheizt und Trinkwasser erwärmt werden kann. Besonders geeignet ist die Technologie für bereits gut gedämmte Häuser, die mit relativ niedrigen Temperaturen beheizt werden können - zum Beispiel Fußbodenheizung.
Förderantrag online stellen
Förderanträge können jetzt noch einfacher online gestellt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Erwerb der Heizungsanlage und der Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung eingehen. Eine zusätzliche Erleichterung für viele Hausbesitzer: Die Antragstellung darf auch an Dritte (fi.konzept) delegiert werden. Dadurch können neben den Hausbesitzern auch Angehörige, Handwerker und die Hersteller der Heizungsanlagen die Antragstellung übernehmen. Ausgezahlt wird der Zuschuss dann nach Inbetriebnahme der Anlage und natürlich nur an den Antragsberechtigten und nicht an jene, die die Antrgstellung übernommen haben.
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