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  • AutorenbildMichael Handschuh

Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Förderung von Projekten zum Thema "KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)".


Mit der Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung stärken.


Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 "Forschung und Innovation für Menschen" der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU "Vorfahrt für den Mittelstand". Die Förderrichtlinie beschreibt als Ziel, dass innovative KMU - Technologien, Produktionslösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihren Unternehmen entwickeln. Diese Entwicklungen sollen deutlich über dem Stand der Technik liegen. Somit sollen Innovationssprünge gesichert und die Marktchancen im Bereich der IKT weiter ausgebaut werden. Ebenso soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, und deren Innovationsfähigkeit durch die Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene industrielle Anwendungen gesteigert werden.


Mit dem Programm Informations- und kommunikationstechnologie (IKT) werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben gefördert, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung. Das Programm deckt einen breiten Themenschwerpunkt ab. Der Schwerpunkt und Neuheitsanspruch sollte aus einem der Technologiebereiche - Software-intensive Systeme (SWS) oder aus dem Themenbereich Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS) kommen. Als mögliche Anwendungsfelder gelten Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizientechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten und IKT-Wirtschaft. Bei datengetriebenen Ansätzen ist eine ausreichende Datengrundlag sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht als wesentliche Voraussetzung anzusehen.


Im Bereich der Software-intensive Systeme werden im Rahmen der grundsätzlich themenoffenen Bekanntmachung beispielhaft folgende Themen bzw. Forschungsfragen in der Richtlinie genannt.


  • Methoden der Softwareentwicklung: z.B. neuartige Konzepte für das Requirements Engineering; verbesserte Wartbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Nachhaltigkeit von Software.

  • Validierung von Softwarekonzepten: z.B. automatisierte Absicherung der Rechtstreue und Regelkonformität von Informationssystemen (IT-Compliance); softwareinhärente Datenschutz-Konformität.

  • Zuverlässigkeit von Softwaresystemen: z.B. neue Softwaremethoden für besondere Anforderungen an Betriebssicherheit; Resilienz softwareintensiver Systeme.

  • Bedienbarkeit von Software: z.B. Visualisierung hochkomplexer Systeme und Daten; neue softwareergonomische Konzepte; umfassendere Einbindung von Bedienern; neue Arten der Mensch-Software-Interaktion von "Bedienenden".

  • Zielgerichtete Veränderlichkeit: z.B. neue Konzepte für autonome Selbstadaption von Software- und Softwaresystemen; Methoden für softwaredefinierte Produkte und Prozesse.

  • Effizienz von Software: z.B. effiziente Nutzung bestehender Hardware; neue Ansätze zum Umgang mit Echtzeitanforderungen in hochverteilten Softwaresystemen.

  • Performanz von Software: z.B. effektive, skalierbare Softwarearchitekturen für hochparallelisierte und hetrogene Hardware; Effektiv auf die Eigenschaften neuartiger Hardwarekonzepte ausgelegte Softwaremethodik.

  • Kapselung von Softwarekomplexität: z.B. anwendungsübergreifende Nutzbarmachung von Softwarefunktionalität und Bereitstellung in Form von Frameworks, Basissystemen und Plattformen für Konvergenztechnologien.

Im Bereich Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit werden in der Richtlinie folgende Themen und Forschungsfragen beispielhaft genannt.


  • Drahtlose Kommunikationssysteme wie z.B. 5G/ 6G, Open RAN, Visible Light Communication oder Wi-Fi.

  • Zukünftige faseroptische Kommunikationssysteme und -netzte, optische Kommunikation.

  • Softwareisierung von Netzwerken (Software Defined Networking).

  • Künstlicher Intelligenz in Kommunikationsnetzen, z.B. zum Management und zur Optimierung von Netzwerken

- Kommunikationstechnologien mit Terahertz - Strahlung.

  • Kommunikationssysteme, z.B. Time-Sensitive Networking

  • Sensornetzwerke und sensorische Erfassung der Umgebung mittels Kommunikationssystemen.

  • Drahtlosgebundene Kommunikation.

  • Kommunikationssicherheit basierend auf physikalischen Eigenschaften des Übertragungsweges.

  • Optimierung und Weiterentwicklung von Photonik, Optoelektronik, Mikroelektronik und weiteren Komponenten für Kommunikationssysteme.


IT - Sicherheit

  • Privatsphäre-schonende Technologien und datenschutzfreundliche Anwendungen.

  • Sichere und vertrauenswürdige IKT-Systeme und Technologien.

  • IT-Sicherheit in vernetzten Systemen, z.B. 5G/ 6G, Edge- und Cloudcomputing-Komponenten und - Systemen.

  • IT-Sicherheit in Anwendungsfeldern, z.B. Industrie 4.0, Mobilität, Medizin, kritischen Infrastrukturen.

  • Erkennung, Behandlung und Aufklärung von IT-Sicherheitsvorfällen.

  • Erkennung, Behandlung und Verhinderung von Desinformationen.

  • Validierung und Verifizierung von IT-Sicherheit, z.B. formale und statische Methoden für Sicherheitsgarantien von Komponenten und Diensten.

IT-Sicherheit für neue Technologien z.B.

  • Sicherheit von neuen Chip- und Rechnerarchitekturen.

  • Sicherheit und Datenschutz bei Anwendungen künstlicher Intelligenz.

  • Komponenten und Systeme für Quantenkommunikationsnetze, Integration von Quantenkommunikation in klassische Systeme sowie die Kombination von Quantenschlüsseltausch mit klassischen Verfahren für die sichere Vernetzung und Datenübertragung.

Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten der Technologiebereiche finden Sie unter http://www.kmu-innovativ.de/sowie


Antragsberechtigt für KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Eine Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland ist erforderlich.


KMU im Sinne der Richtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzung der KMU-Definition der EU erfüllen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Unternehmen zulässig, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen. Hochschulen, universitäre- wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die von Bund und/ oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Kosten bewilligt werden. Alle Vorhaben sollen maßgeblich von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert werden.


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen- projektbezogenen Kosten. Diese können - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die unter Berücksichtigung der Beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bein nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Mit der Abwicklung der Fördrmaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Gesellschaft, Innovation, Technologien Datenwissenschaften/ Software-intensive Systeme aus Berlin beauftragt (http://www.pt-sw.de/de/kmu-innovativ-ikt.php)


Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für die Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025.


Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasster der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.


Vor Abgabe der Projektskizze ist zu prüfen, ob das Projekt durch Europäische Förderprogramme teilfinanziert werden kann. Dies ist im Projektantrag zu erläutern. (Quelle: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema, KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Bundesministerium für Bildung und Forschung, BAnz AT 20.12.2021 B6).


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