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  • AutorenbildMichael Handschuh

Innovationen im urbanen Gartenbau gesucht.

Gesucht werden innovative Ideen und Geschäftsmodelle für die Bewertung und nachhaltige Entwicklung von Stadtgrün. Mit der Förderung von Innovationen im urbanen Gartenbau wird die Entwicklung innovativer, an den urbanen Raum angepasster Produktions- und Kultursysteme sowie innovative Ideen zum Wissens- und Informationstransfer als Projektförderung mit einem Zuschuss teilfinanziert.


Innovationspotenzial sieht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in der Erforschung und Entwicklung in folgender Bereiche.


  • Grüne Infrastruktur in der Stadt.

  • Entwicklung von Mess- und Bewertungsmethoden zur Erfassung der Ökosystemleistung einschließlich der gesundheitlichen und sozialen Leistungen.

  • Instrumente zur Bewertung der Wirkung von Pflanzenarten und Begrünungstechniken auf das Stadtklima.

  • Innovative Vegetationstechnik und Produkte für den urbanen Raum (z.B. Pflege, Sensorik im Bezug zur Gebäudetechnik und Wasserverwendung und -steuerung).

  • Neuartige Ideen für eine aktive und aktivierende Einbindung der Stadtbevölkerung in die städtische Grünpflege (z.B. Pflege- oder Kommunikationskonzepte).

  • Instrumente für die Konzeption der Anlage, Erstellung und Pflege beim Ausbau und Erhalt des städtischen Grüns, insbesondere in nachverdichteten Bereichen oder städtischen Flächen, die auch multifunktionaler Nutzung unterliegen.

  • Entwicklung von Planungsinstrumenten für integrierte und kleinräumige Konzepte von Gartenbau im Stadtumbau, für Biodiversität und Klimaresilienz mit Regenwassermanagement.

  • Gartenbauproduktion in urbanen und periurbanen Räumen.

  • Entwicklung innovativer Produktions- und Kultursysteme möglichst unter Nutzung von lokal vorhandenen Ressourcen (z.B. Wasser, Energie, Abfallstoffe) im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

  • Neuartige Ideen für eine aktive und aktivierende Einbindung der Stadtbevölkerung in den urbanen Gartenbau (z.b. solidarischer Gartenbau, Selbsterteparzellen)

  • Evaluierung und Demonstration vorhandener Kooperationen des Produktionsgartenbaus mit urbanen Initiativen (Dienstleistungen, Wissenstransfer, Nachfragesteigerun); modellhafte Erforschung von erfolgreichen Plattformen/Strukturen (z.B. Demobetriebe).

  • Identifikation von Innovationspotentialen in der (peri-) urbanen Produktion.


Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Außerdem sind Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen aufgerufen Projektskizzen einzureichen. Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen müssen eine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sicherstellen. Ausdrücklich begrüßt wird die Antragstellung durch Start-ups. Start-ups im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Es wird erwartet, dass sie über innovative Technologie bzw. innovative Geschäftsmodelle verfügen.


Die Zuwendungen können im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission von 17. Juni2014 zur Feststellung bestimmter Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.


Weiterer Bestandteil eines Zuwendungsbescheids sind die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministerium für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben" (NKBF 2017).


Antragsverfahren.

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt.


Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit in einem wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt. In der ersten Verfahrensstufe sind die Skizzen elektronisch bis spätestens Freitag, den 26. März 2021 um 12 Uhr (Ausschlussfrist) über easy-Online beim Projektträger einzureichen.


Der Projektträger empfiehlt, vor der Einreichung einer Projektskizze Kontakt aufzunehmen.


(Quelle: Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen im urbanen Gartenbau im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BAnz AT 14.122020 B3).

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