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  • AutorenbildMichael Handschuh

Innovationsförderung für digitale Geschäftsmodelle

Das Bundeswirtschaftsministerium erweitert seine Innovationsförderung um digitale Geschäftsmodelle und fördert nun erstmals nichttechnische Innovationen.



Mit dem "Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)" will das Bundeswirtschaftsministerium die Innovationskraft und Kreativität der deutschen Wirtschaft stärken. Nach der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung soll das IGP den Fokus auf nichttechnische Innovationen richten. Das Programm zielt auf Kleinst- , Kleine- und mittlere Unternehmen ab. Somit sind Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme von bis zu 50 Millionen Euro antragsberechtigt (Empfehlung 2003/361 EG der Kommission vom 6. Mai 2003). Freiberufler_innen, Handwerker_innen sowie andere Selbständige mit und ohne Beschäftigten sind mit angesprochen.


Die Förderung will Hindernisse beseitigen, die auf dem Weg - der Idee zum Markterfolg entstehen können. Konkret sollen mit dem Programm innovative digitale Geschäftsmodelle und Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung erfasst werden.


Ein erster Förderaufruf soll noch im Herbst diesen Jahres erfolgen. Mit ihm sollen digitale Geschäftsmodelle und Pionierlösungen an die Jury adressieren werden. Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen "Social Impact" beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang fördern. Die einzelnen Ausschreibungen werden gesondert veröffentlicht. Sie ergänzen die grundlegende Richtlinie zum IGP-Programm.


Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen werden in Deutschland durchgeführte Innovationsaktivitäten gefördert. Antragsteller können sich in drei frei wählbaren Projektformen bewerben.


A. Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests.


B. Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt.


C. Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen), die durch Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden und deren Akteure sich im gegenseitigen Austausch Wissen zu übergreifenden Innovationsthemen erarbeiten, Ideen entwickeln und Innovationen umsetzen. Antragsberechtigt für das Management von Kooperationsnetzwerken sind die von mindestens fünf beteiligten KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen) damit beauftragten Einrichtungen, wobei die IGP-Förderung als aufschiebende Bedingung für das Wirksamwerden dieses Auftrags vorzusehen ist. Die Netzwerkmanagementeinrichtung muss über die notwendige Kompetenz im Innnovationsfeld verfügen sowie Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing besitzen.


Innovationsbgriff ; allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen


Das IGP und die mit ihm angebotenen Projekte zielen auf nichttechnische Innovationen ab. Dabei können neue Technologien eine Rolle spielen - müssen aber nicht. Das für die Förderentscheidung relevante Kriterium ist die Neuartigkeit der Problemlösung, etwa durch ein bisher nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell. Die Projekte müssen auch im internationalen Vergleich Neuigkeitswert haben. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die ohne Förderung gar nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.


Entsprechend der Ausrichtung des Bundeswirtschaftsministerium werden in der Regel Projekte gefördert, die auf möglichst großen Markterfolg zielen. Vor allem das Potenzial für Umsatz und Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland fließen in die Erwägungen der Förderentscheidung ein.


Im Rahmen der Ausschreibungsrunden werden unterschiedliche Innovationsthemen (wie oben beschrieben) adressiert werden.


Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme < 2 Mio. Euro) können in der Projektform A mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten / Ausgaben teilfinanziert werden. In der Projektform B beträgt die Förderquote bis zu 55 Prozent der anrechnungsfähigen Kosten.


Kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme < 10 Mio. Euro) werden in der Projektform A mit bis zu 65 Prozent und in der Projektform B mit zu 50 Prozent Förderquote bezuschusst.


Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme < 50 Mio.) erhalten eine Förderquote von 60 Prozent in der Projektform A und 45 Prozent in der Projektform B.


Sofern in der Ausschreibung explizit darauf hingewiesen wird, werden gemeinnützige Unternehmen mit besonderen Fördersätzen von 75 Prozent in der Projektform A und 70 Prozent in der Projektform B unterstützt.


Die Fördersätze für das Management von Innovationsnetzwerken (Projektform C) ist degressiv gestaffelt. Bei Kooperationsprojekten gilt für jeden Partner für die von ihm erbrachte Leistung sein jeweiliger Satz.


Die Förderentscheidung erfolgt in einem mehrstufigen Auswahlprozess. Die Antragsverfahren sind in themenspezifischen Ausschreibungsrunden organisiert. Neben einer Spezifizierung zum Förderfokus werden dazu auch die Stichtage für die Einreichung wesentlicher Unterlagen und Terminfenster für Pitches benannt. Diese Informationen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.


Die Förderrichtlinie tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft und gilt bis zum 30. September 2023.


Dieser Bericht kann den Blick in die Förderrichtlinie nicht ersetzen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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