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  • AutorenbildMichael Handschuh

KI-Leuchttürme

für den natürlichen Klimaschutz

Die Bundesregierung will den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich verbessern. Bei der Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist Künstliche Intelligenz (KI) demnach von grundlegender Bedeutung. Als KI werden in der Förderrichtlinie "KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz", Lernende Systeme verstanden, die auf Methoden des Maschinellen Lernens basieren. Diese sollen die großen Chancen, die sich bieten - umsetzen - für Umwelt, Klima und Ressourcen. Für den Erhalt der Artenvielfalt und der Entwicklung von Schutzstrategien für Menschen saubere Luft, Böden und Wasser.



Mit der Richtlinie sollen Projekte gefördert werden, die mittels KI der Verbesserung des Zustandes der Ökosysteme dienen. Unterstützt werden Einzel- oder Verbundprojekte, die mit Hilfe von KI die Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen realisieren. Ebenso Projekte, die der Verschmutzung der Umwelt entgegenwirken oder die Biodiversität und Ökosysteme überwachen, schützen, fördern und/oder Beiträge zur Klimaanpassung leisten. Dabei soll eines oder mehrere Themenfelder des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bearbeitet werden.


  • Schutz intakter Moore und Wiedervernässung

  • Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen

  • Meere und Küsten

  • Wildnis und Schutzgebiete

  • Waldökosysteme

  • Böden als Kohlenstoffspeicher

  • Natürlicher Klimaschutz auf Siedlung und Verkehrsflächen


Die Projekte sollen sich der Entwicklungsstufe der AGVO Experimentelle Entwicklung zuordnen lassen¹. Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, in beliebigen Bereichen, Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweigen (digitalen Branchen und Technologien wie Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien, Blockchain-Technologien, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Date und Cloud-Technologien) neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.


Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Ebenso kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich kommunaler Unternehmen und Zweckverbände) und Organisationen wie z.B. Stiftungen, Verbände, Vereine und Gewerkschaften sowie Unternehmen. Erwartet wird eine Betriebsstätte (Niederlassung in Deutschland).


Die Förderung zielt vor allem auf konkrete KI-Anwendungen ab, die den Transfer beschleunigen, von Forschungsergebnissen in die Praxis. Aus diesem Grund werden Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft / Organisationen oder Kommunen ebenso ausdrücklich begrüßt wie die Beteiligung von Startups, Social Entrepreneurs sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Möglich sind Einzel- als auch Verbundprojekte. Verbundprojekte dürfen vier Projektpartner nicht übersteigen. Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Richtlinie sind solche der EU KMU-Definition.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Projekte können Zuwendungen erhalten auf Basis von Ausgaben- oder, soweit nach Nummer 13a der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO zulässig, auf Kostenbasis im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Zuwendungen werden für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten gewährt, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Über eine mögliche Verlängerung der bewilligten Vorhabens Laufzeit entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen.


Die Projekte können mit maximal 3 000 000 Euro gefördert werden, je Vorhaben , unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben. Die Zuwendung wird grundsätzlich als Anteilsfinanzierung gewährt. Antragstellende haben sich entsprechend ihrer Finanzkraft angemessen an der Finanzierung des zu fördernden Zweck zu beteiligen. Die entsprechend beantragte Förderquote ist zu begründen.


Antragsverfahren. Das BMUV hat als Projektträgerin die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH bestellt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und die Projektskizze hinsichtlich der Auswahlkriterien positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines formalen Förderantrags. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 17. Mai 2024 die Projektskizzen elektronisch an die Projektträgerin zu übermitteln. Die Einreichung erfolgt über ein Online-Formular auf der Website der Projektträgerin.

 

1 Art. 2 Abs. 86 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Art. 107 und 108 AEUV (ABl. L 187 v. 26.6.2014 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315 v. 23. Juni 2023 (ABl. L 167 v. 30.6.2023, S. 14).


Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Förderrichtlinie für Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz "KI-Leuchttürme für den Natürlichen Klimaschutz" vom 19. März 2024, BAnz AT 2.4.2024 B 3.

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