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AutorenbildMichael Handschuh

Interaktive und Gamification basierte Technologien

zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter


Die Hälfte aller psychischen Auffälligkeiten von Heranwachsenden entsteht bereits vor dem 14 Lebensjahr, in Deutschland. Kinder sind bei der Diagnostik psychischer Erkrankungen und deren Entwicklung nicht ausreichend beforscht. Frühzeitige Interventionen haben einen hohen, lebenslangen Nutzen. Das jetzt vorliegende Programm ist Teil der Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung. Im Kern sollen drei Missionen der Zukunftsstrategie erfüllt werden. Die Gesundheit für alle verbessern; digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas sichern und die Potenziale der Digitalisierung nutzen und so die gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt stärken.


Ziel der Förderung ist die Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern. Ab Beginn des vierten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres - mittels interaktiver Technologien. Mit der Erforschung innovativer Lösungen soll die Verfügbarkeit therapieunterstützender Maßnahmen einhergehen. Die Maßnahmen für die Zielgruppe sollen im Sinne eines "Blendet Treatment" Ansatzes erhöht werden. Weitere Ziele der Förderrichtlinie sind zudem die Stärkung der Innovationskraft der Forschungslandschaft und der Anwendungsindustrie. Ebenso die Beschleunigung des Wissens- und Erkenntnistransfers aus der Forschung in die wirtschaftliche Verwertung.


Zur Untersuchung der Zielerreichung können folgende Fragen aufgeworfen werden.

  • Verhaltensänderung durch spielerische Vermittlung von Fähigkeiten und Wissen

  • Therapiedauer

  • Therapieadhärenz (zum Beispiel Veränderung der Motivation, Anzahl der abgebrochener Psychotherapien)

  • Klinische Diagnostik nach ICD-11 Kriterien

  • Publikationen (zum Beispiel Anzahl wissenschaftlicher Publikationen, Beiträge in Populärmedien [Wissenschaftskommunikation], Beiträge auf Konferenzen oder Kongressen).

  • Transfer in Versorgungs- und Lehrpraxis (zum Beispiel neuer Fortbildungen und Lehrveranstaltungen, wahrgenommener Nutzen der neuen Ansätze)

  • Anreicherung der Datenlage zum Einsatz digitaler Technologien im Rahmen psychotherapeutischer Maßnahmen (zum Beispiel empirische Daten, sensorische Daten)

  • Anzahl von Qualifikationsarbeiten (Bachelor, Master, Promotion)

  • Veränderung des technologischen Reifegrades der Anwendungen

  • Anzahl von Ausgründungen (spinn-offs)

  • Anzahl neuer Forschungs- und Industriekooperationen

  • Anzahl neuer Patentanmeldungen und Lizensierungen

  • Anzahl von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Entstagmatisierung psychischer Erkrankungen.

Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Module. In Modul 1 werden Verbundprojekte gefördert, die Anwendungen und Technologien für die Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern erforschen und entwickeln. Modul 2 fördert ein Begleitprojekt, das sich elementaren und für alle Projekte gültigen Fragestellungen widmet.


Modul 1. Thematische Verbundprojekte

Gegenstand der Förderung sind Forschungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher wissenschaftlicher Verbundvorhaben. Im Vordergrund steht die enge fachliche Zusammenarbeit von Forrschenden aus Wirtschaft und Wissenschaft, die das übergeordnete Ziel der Richtlinie verfolgt. Die Entwicklung, Erprobung und Überprüfung interaktiver, digitaler Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter in Form eines Proof of Concepts. Gefördert werden Projekte, die innovative und und interaktive Technologien entwickeln und diese im Rahmen therapeutischer Interventionen erproben. Die Richtlinie benennt mögliche Forschungsthemen in 2.1.


Modul 2. Wissenschaftliches Begleitprojekt

Es wird ein Begleitprojekt gefördert, das sich elementaren und für alle Projekte gültigen Fragestellungen widmet.


Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Start-ups, KMU und mittelständische Unternehmen). Ebenso Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung. Zudem sind Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen aufgefordert Anträge einzureichen. Für alle in Modul 1 ausgewählten Projekte gilt, das mindestens ein Start-up oder KMU gefördert werden muss. Die Antragstellung eines mittelständischen Unternehmens wird ausdrücklich begrüßt. Mindestens ein Antragsteller muss aus der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern kommen und Teil des Verbundes sein.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die mögliche Förderung wir als Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Verbundprojekte (Modul 1) ist eine Förderung mit einer Laufzeit von 36 Monaten geplant. Für das Begleitprojekt sind 40 Monate vorgesehen. Die Höheder möglichen Förderung richtet sich nach den Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen der AGVO. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Verfahren. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Proktträger bis spätestens 7. Mai 2024 Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.


 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung des psychischen Gesundheit im Kindesalter" vom 14. Februar 2024. Veröffentlicht BAnz AT 12.03.2024 B6.



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