Invest BW
- Michael Handschuh
- vor 7 Minuten
- 3 Min. Lesezeit
Erster Förderaufruf der 4. Phase
Die Innovationsförderung hat zum Ziel, Projekte und Maßnahmen von Unternehmen in Baden-Württemberg zu fördern. Unterstützt werden Unternehmen, die Innovationen entwickeln, in den Bereichen "Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit" und/oder "Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung".

Die genannten thematischen Schwerpunkte orientieren sich an den Zukunftsbildern des Impulspapiers "Zukunft der Wertschöpfung Baden-Württemberg".
Themenbereiche:
Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit
Die Digitalisierung und Vernetzung verändert die Wirtschaft und Gesellschaft. Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Games und Erweiterte Realität ermöglichen es Unternehmen, Entwicklungsprozesse, Produktionsabläufe und Geschäftsmodelle zu optimieren. Vor der Umsetzung können physische Prototypen oder reale Prozesse vor der Umsetzung realitätsnah geprüft werden. Virtual Reality (VR), Argumented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) erlauben immersive Interaktionsmöglichkeiten und kollaborative Arbeitsumgebungen. Produktionsprozesse können simuliert werden, Wartungszyklen optimiert oder in Echtzeit Datenanalysen zu einer besseren Entscheidungsfindung beitragen. Zudem gewinnt das Thema Cybersicherheit weiter an Bedeutung. Die wachsende Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen erfordert Sicherheitslösungen, um digitale Identitäten zu schützen. Widerstandsfähige IT-Systeme gewährleisten eine fälschungssichere Dokumentation von Transaktionen, Lieferketten oder Produktionsprozessen. Die Förderung zielt darauf ab, Unternehmen und Forschungseinrichtungen darin zu unterstützen, die genannten Technologien weiterzuentwickeln und praxisnah einzusetzen. Die digitale Souveränität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands sollen damit gestärkt werden.
Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung
Die Technologisierung von Produktions- und Sicherheitssystemen verändert die industriellen Wertschöpfungsketten und verteidigungsrelevante Anwendungen gleichermaßen. Eine maßgebliche Rolle bei der Weiterentwicklung spielen der Maschinenbau und die Robotik bei der Erhöhung der Resilienz von Produktions- und Sicherheitssystemen. In den Fokus rücken neben dem Dual-Use Segment auch reine Produkte der Sicherheits- und Verteidigungstechnik. Besonders intelligente Robotik und autonome Systeme bieten zukünftig Einsatzmöglichkeiten in Industrie, Logistik, Gesundheitswesen und sicherheitskritischen Bereichen.
Fortschrittliche Sensorik und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz können Produktionsprozesse optimieren. Cyber-physische Systeme sollen im Sinne von Industrie 4.0 weiterentwickelt, vorausschauende Wartungskonzepte implementiert werden. Folglich sind zukunftsfähige Sicherheitstechnologien essenziell, um kritische Infrastrukturen zu schützen und widerstandsfähige Verteidigungslösungen zu ermöglichen. Dabei sind Nachhaltigkeitsaspekte wie Energieeffiziente Fertigungsmethoden , ressourcenschonende Verfahren und Kreislaufwirtschaftsansätze zu verfolgen, die ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit langfristig sichern.
Antragsberechtigt im Rahmen des Förderaufruf sind einzelbetriebliche Vorhaben, ebenso Verbundvorhaben aller Branchen.
Bei Einzelvorhaben sind antragsberechtigt: Unternehmen und Start-up der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben, oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Bei Verbundvorhaben sind antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen. Zudem sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg aufgerufen, Projektskizzen einzureichen. Allerdings muss der überwiegende Teil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit bei den Unternehmen liegen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung. Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro gewährt werden. Für Verbundprojekte beträgt der Zuschuss bis zu 1,3 Mio. Euro, wobei die einzelne Zuwendung pro Verbundpartner auf 650.000 Euro begrenzt ist. Im Fall von De-minimis-Beihilfen können bis zu 300.000 Euro gewährt werden. Bei Zuwendungen an Unternehmen ab 500.00 Euro ist die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg erforderlich.
Antragsverfahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen beim Projektträger VDI/VDE Innovation+Technik GmbH über die Invest BW-Webseite bis zum 8.Juli 2025, 13:00 Uhr Projektskizzen eingereicht werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus plant für das dritte Quartal 2025 einen weiteren Förderaufruf.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg; INVEST BW Innovationsförderung, Erster Förderaufruf der 4. Phase vom 8. Mai 2025.