Antragstopp in der Zuschussvariante Barrierereduzierung.
Wie die KfW mitteilt, wird der Zuschuss aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Wegen einer enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung ausgeschöpft.

Daher können ab sofort keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) gestellt werden.
Wer bereits eine Zusage bzw. Antagsbestätigung erhalten hat ist von dem Stopp nicht betroffen. Ihr Zuschuss ist reserviert. Die Bank weist darauf hin, dass dieser sofort ausbezahlt wird, wenn Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen haben. (Quelle: PM. KfW, 09.08.2022).
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