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Investitionszuschuss - Einbruchschutz

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 1. Juli 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Die KfW teilt mit, dass ab sofort ein Antragstopp für den Zuschuss im Programm Einbruchschutz (455-E) besteht. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finanziert. Fördermittel stehen nicht mehr zur Verfügung, daher können Sie ab sofort keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) stellen.


Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Wenn Sie schon eine Zusage/Antragsbestätigung erhalten haben, dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Er wird ausbezahlt, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.

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