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  • AutorenbildMichael Handschuh

KfW-Umweltprogramm

Bis zu 60 % Tilgungszuschuss für natürliche Klimaschutzmaßnahmen.


Mit dem Umweltschutzprogramm fördert die KfW ab sofort auch Investitionen in Biodiversität und Klimaschutz. Dies gilt für Betriebsgelände, Gewerbeparks und Betriebsgebäude.


Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks. Ebenso Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen (Circular Economy), Luftreinhaltung/Lärmschutz, Technische Klimaschutzmaßnahmen, Anpassungen an den Klimawandel sowie Planungs- und Umsetzungsbegleitung.


Das Programm der KfW fördert Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder im Ausland, Unternehmen jeder Größe also auch Einzelunternehmen und Freiberuflich Tätige.


Die Kredithöhe ist auf 25.000 Euro beschränkt. Diese können 100 % der Investitionskosten decken. Die Kreditsumme wird bis zu 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt, abrufbar in einer Summe oder in Teilbeträgen. Der effektive Jahreszins beginnt bei 2,39 Prozent.


Einen Tilgungszuschuss (Teilschuldenerlass) gibt es für den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen", nachdem die Durchführung der Investition gegenüber der KfW nachgewiesen wurde.

  • Die Maßnahmen werden mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 % gefördert.

  • Kleine Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 20 % auf die förderfähigen Kosten

  • Mittlere Unternehmen erhalten einen Bonus in Höhe von 10 % der Kosten.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenze möglich. Allerdings darf eine Förderung mit einem Tilgungszuschuss für den Verwendungszweck "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselbe Maßnahme kumuliert werden.


Fazit: Ein Programm, dass in einer Investitionsplanung von Projekten zum Thema, auf jeden Fall geprüft werden sollte.

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