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  • AutorenbildMichael Handschuh

KMU-innovativ: Bioökonomie

Nächste Vorlagefrist für die Förderung von Zuwendungen für "KMU-innovativ: Bioökonomie" ist der 15. April 2021. Ziel der Programms ist die Förderung technologisch anspruchsvoller Projekte, die auf die nachhaltige Nutzung von biologischem Wissen, nachwachsenden Ressourcen sowie die Rückführung in natürliche Kreisläufe abzielen.

Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich Bioökonomie. Die Vorhaben müssen wissenschaftlich anspruchsvoll sein. Ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko sollte gegeben sein. Das Projekt muss einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten, Wirtschaft leisten.


Als konkrete Beispiele für mögliche Anwendungsfelder nennt die Förderrichtlinie die:


  • Etablierung ressourcenschonender, biologischer Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie,

  • neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien,

  • biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren,

  • nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln,

  • Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe,

  • Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit,

  • Verbreitung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik,

  • Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering),

  • Entwicklung biologischer Methoden bzw. Techniken zur CO2 - Konvention,

  • Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese.

Des weiteren fordert die Richtlinie dazu auf, ein besonderes Augenmerk, auf ein oder mehrere der folgenden Aspekte zu legen.


  • Verwendung biobasierter Ressourcen, welche eine nachhaltige und effizientere Verwertung nachwachsender Rohstoffe und ungenutzter Reststoffströme, z.B. durch Kreislauf- oder Kaskadennutzung, sowie alternativer Quellen, u.a. Insekten, Algen eröffnen,

  • Entwicklung umweltfreundlicher Biomaterialien wie Biopolymere und -komposite und biologisch abbaubare Kunststoffsubstitute,

  • Identifizierung, Gewinnung und Herstellung biologischer Wirk- und Wertstoffe unter Ausnutzung der natürlichen Diversität und evolutiver Optimierungsverfahren,

  • Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch Digitalisierung und Simulationstechniken,

  • Nutzung von Datenbanken mit intelligenter Datenauswertung,

  • Miniaturisierung von Analysetechniken und Einsatz mikrofluidischer Systeme für biotechnologische Fragestellungen,

  • Kontrolle und Steuerung mittels smarter, autonomer Sensoren.


Die Projekte können als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden. Förderfähig sind Einzelvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen sowie Projekte der Verbundforschung zwischen KMU bzw. mittelständischen Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen sowie Verbundforschungsprojekte mehrerer Unternehmen. Dazu zählt auch die Förderung von frühen Entwicklungsphasen und risikoreichen Projekten in der Industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Prof of Concept) bedürfen.


Soweit kein anderes Personal ersetzt wird, kann auch die vorübergehende Beschäftigung hochqualifizierten Personals mit Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung gefördert werden. Dazu kann auch deine Promotion zählen.


Besondere Priorität erhalten solche FuE-Vorhaben, die in eine wachstumsorientierte Unternehmensstrategie eingebettet sind.


Antragsberechtigt für das Programm sind:

  1. KMU im Sinne der Europäischen Kommission.

  2. Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten.

  3. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen gem. der Richtlinie.

  4. Großunternehmen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischer Unternehmen im Sinne der Richtlinie (Nummer 5).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich. Einen Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Die Förderung wird als Projektförderung - als nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können in der Regel unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilsfinanziert werden.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Forschungszentrum Jülich GmbH beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger Projektskizzen über das Online Skizzentool eingereicht werden. Die nächste Vorlagefrist ist der 15. April 2021. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizzen mit der Ansprechpartnerin beim Projektträger Kontakt aufzunehmen. Sie berät u.a. bei der Zuordnung von Projektideen zu den Technologiefeldern.

(Quelle: Förderung von Zuwendungen für KMU-innovativ: Bioökonomie, BAnz 08.05.2020 B5).

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