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  • AutorenbildMichael Handschuh

KMU innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung.

Förderung von Projekten zum Thema.


Treibhausgasneutralität 2045? Dazu braucht es innovative Produkte, Verfahren, und Dienstleistungen. Eine Steigerung der Energieeffizienz, zudem eine Reduktion von Treibhausgasemissionen mit klimarelevanten Querschnittstechnologien. Die ökologische Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft führt dazu, dass der Markt für Umwelttechnologien und -dienstleistungen überdurchschnittlich wächst. Bei der Entwicklung und Umsetzung sind insbesondere KMU gefordert. Sie sollen mit Unterstützung dieser Förderrichtlinie innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln, die einen Beitrag zum Klimaschutz oder Zur Anpassung an den Klimaschutz leisten.


Die Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit anderen KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften oder anderen gewerblichen Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen zu fördern. Gegenstand einer Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Diese Vorhaben müssen sich dem Technologiefeld "Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung" zuordnen lassen. Das ganze - Branchen übergreifend mit einer wirtschaftlichen Verwertungsperspektive - wäre gut, um eine hohe Breitenwirkung zu erzielen. Über diese Breitenwirkung ergibt sich die Klimaschutz- und Klimaanpassungsrelevanz. Die Wirkungskette des Projekts ist unter Klimaschutz- bzw. Klimaanpassungsaspekten qualitativ zu beschreiben und soweit möglich quantitativ zu unterlegen.


Die Richtlinie nennt für die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, beispielhaft folgende Projekt Themen.


  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz;

  • Treibhausgas mindernde Technologien und Verfahren;

  • klimarelevante Querschnittstechnologien;

  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz

  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel;

  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.

Projekte, die einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 und zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel leisten, werden besonders begrüßt. Ebenso Europäische Kooperationen zur Forschung im Rahmen von EUREKA. EUREKA bietet die Möglichkeit, für deutsche Verbünde ausländische Partner zu integrieren. So können Verbünde grenzüberschreitend ergänzt werden.


Antragsberechtigt sind gemäß der Richtlinie KMU. Im Rahmen von Verbundprojekten sind antragsberechtigt Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Erforderlich ist eine Betriebsstätte in Deutschland. KMU im Sinne der Richtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.


Der signifikante Anteil der Forschungs- und Entwicklungsleistung muss durch die beteiligten KMU erfolgen und den Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.


Art, Höhe und Umfang der Zuwendung. Die möglichen Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung gewährt. In der Regel für zwei Jahre als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für die Höhe der Förderung gelten die Vorgaben der AGVO (Art. 25 AGVO - Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben).


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Verfahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragte Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) jederzeit Projektskizzen in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen. Bewertungsstichtage der Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Entsprechend den in der Richtlinie angegebenen Kriterien und ihrer Bewertungen werden dann die für eine Förderung geeigneten Projekte ausgewählt. Das Ergebnis wird den Interessenten dann innerhalb von zwei Monaten nach dem Bewertungsstichtag schriftlich mitgeteilt.



 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung vom 22. Januar 2024. Veröffentlicht: BAnz AT 01.03.2024.

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