Michael Handschuh
KMU-innovativ-Produktionsforschung
Diese Fördermaßnahme verfolgt das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken. Spitzenforschung sowie Forschungsförderung wurden im Rahmen des Programms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" attraktiver gestaltet. Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik oder andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes.

Orientierung bieten folgende Themen und Fragestellungen. Handelt es sich um:
Neue verbesserte Produkte, Maschinen und Anlage für die industrielle Produktion
Werkzeuge der Produktentstehung
Integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung
Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
Flexibilisierung der Produktion
Effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien und bei Ausrüstung
Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssymen (Industrie 4.0)
Organisation und Industriealisierung produktionsnaher Dienstleistungen
Produktionsbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
Produktionsstrategien und Unternehmensorganisation im Wertschöpfungsnetzwerk
Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikation der Mitarbeiter
Know-how-Schutz in dynamischen Märkten
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Zuwendung eine Betriebsstätte in Deutschland haben. KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzung der KMU-Definition der EU erfüllen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen antragsberechtigt. Die erzielten Forschungsergebnisse dürfen nur in Deutschland, dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Es können auch Unternehmen gefördert werden, die erstmalig Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der Produktionsforschung aufnehmen möchten. Hier ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Verbundpartner erforderlich. Unternehmen, die einen Förderantrag stellen wollen, sollten sich auch im eigenen Interesse mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollten prüfen, ob das beabsichtigte Forschungsvorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Besonders zu prüfen ist, ob eine Kooperation im Rahmen von EUREKA in Frage kommt. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Finanzhilfen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von gewerblichen Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben können bis zu 50 Prozent anteilsfinanziert werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlich Tätigen fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorhaben individuell bis zu 100 Prozent förderfähig. Eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben von Hochschulen und Universitäten erhalten.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und der Förderquote ist die AGVO maßgeblich.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger des BMBF jeweils zum 15. April und 15. Oktober Projektskizzen eingereicht werden. Diese Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen werden aber möglicherweise nicht berücksichtigt.
Die eingereichten Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet.
Exzellenz der Idee,
Innovationshöhe,
Projektmanagement und Projektkonsortium,
Breitenwirksamkeit.
Auf der Grundlage der Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen also im gegenseitigen Wettbewerb. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird dem Einreicher/ Verbundkoordinator spätestens zwei Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich mitgeteilt. In der zweiten Verfahrensstufe werden dann die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Förderrichtlinie ist bis zum Auslaufen seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2021 befristet.