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  • AutorenbildMichael Handschuh

Künstliche Intelligenz - Sichere Zukunftstechnologie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zum Thema "Sichere Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche Intelligenz". Mit der künstlichen Intelligenz gehen Risiken einher. Fortschritte im Bereich der KI haben große Auswirkungen auf die IT-Sicherheit. Integrierte KI-Technologien erfordern eine hohe Sicherheit. Sie müssen ethischen Werten genügen - KI-Technologie kann missbraucht werden, um Cyberangriffe auf IT-Systeme zu optimieren. Die Fördermaßnahme ist Teil des Forschungsprogramms IT-Sicherheit "Digital.Sicher.Souverän.".

Das BMBF verfolgt das Ziel, mit der Förderung, die Forschung, Expertise und Wertschöpfung im Bereich IT-Sicherheit in Deutschland zu stärken. So soll die Forschungsexpertise im Schnittbereich der IT-Sicherheit und KI ausgebaut werden. Mit einer Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen kann der Transfer in die Praxis schneller gelingen. Zudem kann die Verfügbarkeit von sicheren und vertrauenswürdigen KI-Systemen und KI-gestützten Sicherheitslösungen in wesentlichen Anwendungsbereichen qualitativ und quantitativ erhöht werden.


Die Förderrichtlinie nennt drei Teilbereiche als Forschungsthemen.

IT-Sicherheit für KI

- Schutz von KI-Modellen, Trainings- und Testdaten vor Manipulation,

- Schutz von KI-Modellen vor der Extraktion von sensiblen Daten,

- Testen der Sicherheit von KI-Systemen gegen Cyberangriffe,

- Absicherung von KI-Systemen gegen Cyberangriffe,

- sichere Betriebsumgebungen für unsichere KI-Systeme,

- Authentifizierung von KI-generierten Ergebnissen.

IT-Sicherheit durch KI

IT-Sicherheit gegen KI

Die Projekte sollen einen klaren Praxisbezug entlang eines Anwendungsfalls aufweisen. Der Praxisbezug und die Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse müssen durch eine angemessene Beteiligung von Anwendern sichergestellt werden. Vorzugsweise, so die Richtlinie, werden interdisziplinäre Verbünde gefördert, die Expertise im Bereich der KI und der IT-Sicherheit vorweisen können. Querschnittsthemen wie Normung, Standardisierung und vorbereitende Arbeiten zur Zertifizierung sollen in den Projekten berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.


Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, sowie andere Institutionen die Forschung betreiben, ebenso Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen und deren Einrichtungen und Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.


Zum Zeitpunkt einer möglicherweise gewährten Zuwendung ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte bzw. Niederlassung in Deutschland erforderlich.


Die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen. Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese werden unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird erwartet.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, erhalten zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.


Verfahren. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation und Technik GmbH als Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. März 2024 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen werden, aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt.


 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Sichere Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche Intelligenz" im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit "Digital.Sicher.Souverän." vom 25. Oktober 2023.

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