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  • AutorenbildMichael Handschuh

MARE:N

Blauer Ozean - Schutz und maritime Handlungsempfehlungen.


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA). Thema: "Blauer Ozean - Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum Erhalt und Schutz der marinen Biodiversität". Eine der wichtigsten Herausforderungen ist es, die natürliche Lebensgrundlage zu sichern. Dazu gehört die Vielfalt des Lebens (Biodiversität). Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebenssituation an Küstenbereichen sind schon vielfach erkundet worden. Auswirkungen und Kenntnisse aus dem offenen Ozean und der Tiefsee sind bisher kaum erforscht. Ziel der Förderung ist es, die Auswirkungen des Klimawandels und der anthropogenen Stressoren auf die Zusammensetzung und die Produktivität mariner Lebensgemeinschaften zu quantifizieren und zu prognostizieren, um ein intaktes Ökosystem für kommende Generationen zu erhalten.

Gegenstand einer Förderung sind Forschungsprojekte, die bevorzugt auf Vorkenntnisse und Materialien früherer Forschungsaktivitäten aufbauen. Erwartet werden Aussagen zur möglichen Veränderung der Biodiversität. Daraus ableitend sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden, die dem Schutz und Erhalt der Biodiversität der Hoch- und Tiefsee dienen. Mittels molekular-genetischer, taxonomischer, ökosystemarer oder funktioneller Untersuchungsansätzen sollen globale und regionale Umweltveränderungen besser verstanden werden, und die Auswirkungen auf die Biodiversität quantifizieren und bewerten zu können. Gefördert werden ausschließlich inter- und transdisziplinäre Verbundprojekte die folgende Themenschwerpunkte zum Inhalt haben.



Auswirkungen Klimawandel-bedingter Veränderungen auf marine Lebensgemeinschaften.

Im Themenfeld 1 der Richtlinie sollen die Auswirkungen untersucht werden, die durch die globale Erwärmung auf die marine Biodiversität entstehen. Dazu sollen auch die Auswirkungen auf die Nahrungsnetze, insbesondere durch den Ausfall von Schlüsselarten (beispielsweise Gründerarten, Top-Prädatoren) erfasst werden. Folgende Themen sollen aufgegriffen werden.

  • Erfassung und Prognose historischer, aktueller und zukünftiger geographischer Verbreitungsgrenzen von marinen Arten.

  • Paläoozeangraphische Untersuchungen zu klimatisch bedingten Veränderungen der Artenvielfalt.

  • Quantifizierung und Bewertung der funktionellen Biodiversität (unter anderem Primärproduktionsleistung) durch eine veränderte Planktongemeinschaft.

  • Quantifizierung und Erfassung von Verschiebungen in der Produktionsleistung zwischen Epi- und Mesopelagial durch veränderte Artenzusammensetzungen der jeweiligen Lebensgemeinschaften.

  • Quantifizierung und Erfassung der Auswirkungen klimatisch bedingter veränderter pelagischer Lebensgemeinschaften auf die Nährstoff- und Gasaustauschprozesse unter anderem (CO2, Methan) und damit benthischen Lebensgemeinschaften (pelagisch-bentische Koppelung).


Auswirkungen anthropogener Stressoren auf die Zusammensetzung mariner Lebensgemeinschaften.

Der Themenschwerpunkt 2 beinhaltet die Palette der Verschmutzungsarten. Marine Ökosysteme sind heutzutage vermehrt unterschiedlichen anthropogenen induzierten Stressoren sowie Habitatveränderungen ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem Nähr- und Schadstoffe, Plastik, Lärm und Licht. Die Auswirkungen auf die strukturbildenden Schlüsselarten inklusive ihrer Entwicklungsstadien sind vielfältiger geworden. Um dies bewerten zu können und entsprechende Maßnahmenempfehlungen zum Erhalt der Biodiversität zu verfassen, sollen vorzugsweise nachstehende Themen untersucht werden.

  • Quantifizierung und Bewertung der Auswirkungen von Kunststoffpartikeln (Plastik, Fasern, Farbpartikel) auf die Zusammensetzung und Produktivität mariner Lebensgemeinschaften.

  • Quantifizierung und Bewertung der Auswirkungen chemischer Schadstoffe (chemicals of emerging concern - CEC) auf die Zusammensetzung und Produktivität mariner Lebensgemeinschaften.

  • Bewertung von anthropogenen Infrastrukturen (Offshore-Anlagen, Unterwasserbauten) als Substrat für marine Lebensgemeinschaften.

Da durch alle Forschungsprojekte Governance-Empfehlungen ausgearbeitet werden sollen, muss mindestens einer der bereits genannten Themenschwerpunkte 1 und 2 mit dem folgenden Themenschwerpunkt 3 verknüpft werden. Die ist in der Projektskizze explizit darzulegen.


Risikoabschätzung und Handlungsempfehlung zum Erhalt von Lebensgemeinschaften.

Die überwiegend naturwissenschaftlichen Themenschwerpunkte 1 und 2 sollen zu transdisziplinären Zusammenarbeit (unter anderem mit Sozial-, Wirtschafts-, und Rechtswissenschaften genutzt werden. Handlungswissen soll generiert werden, die Entscheidungs- bzw. Transformationsprozesse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ermöglichen. Folgende Punkte sollen berücksichtigt werden.

  • Prognose der Auswirkungen zukünftiger (klimabedingter) Veränderungen auf die marinen Lebensgemeinschaften.

  • Ableitung wirksamer Vermeidungs-, Anpassungs- und Schutzmaßnahmen inklusive Handlungsempfehlungen für den Erhalt der marinen Lebensgemeinschaften.

  • Entwicklung verbesserter Risikoabschätzungen sowie Empfehlungen für die Ausweitung von marinen Schutzgebieten.


Erstrebenswert ist ein Bezug zu internationalen Bewertungssystemen und Indikatoren. So kann die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erleichtert werden. Internationale Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht. Die Untersuchungen sollen sich auf die Bereiche der offenen See fokussieren.


Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind aufgerufen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Länder grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt bekommen.


Zum Zeitpunkt einer Auszahlung der gewährten Zuwendung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen bzw. eine sonstige Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, erforderlich. Diese muss sich in Deutschland befinden. Grundsätzlich werden nur Verbundprojekte gefördert. Eine Förderung von Verbünden, die ausschließlich aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen gebildet werden ist ausgeschlossen.


Art, Umfang, Höhe der Förderung. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss. Die Verbünde sollten ein Gesamtfördervolumen von drei Millionen Euro nicht überschreiten. Verbundvorhaben können mit einer Gesamtlaufzeit von maximal drei Jahren konzipiert werden.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit¹ fallen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese werden unter beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert. Eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstandenen zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.


Verfahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF auf Grundlage der eingereichten Projektskizzen. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 5. Juni 2023 dem Projektträger Jülich, MGS zunächst Projektskizzen über easy-Online vorzulegen. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Business Case.


Rechtsgrundlage des Förderprogramms sind die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Ebenso die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV) und/oder der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK) des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Gemäß der Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage des Art. 25 Abs. 1 und 2 B. a-d. der AGVO der EU-Kommission gewährt.²

 

1 Zur Definition der wirtschaftlichen Tätigkeit siehe Hinweise in Nummer 2 der Mitteilung der EU-Kommission zum Beihilfebegriff (ABl. C 262 vom 19.7.2016 S. 1) und Abschnitt 2 des FuEul-Unionsrahmens.

2 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 v. 17. 6.2014 zur Feststellung bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl- L 187 v. 26.6.2014, S. 1), in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 v. 14.6. 2017 ABl. L 156 v. 20.6.2017 S. 1), der Verordnung (EU) 2020/972 v. 2. 7. 2020 zu Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich der Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen (ABl. L 215 v. 7. 7. 202, S. 3) und der Verordnung (EU) 2021/1237 v. 23. 7. 2021, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 270 v. 29. 7. 2021, S. 39).


Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie von Projekten im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) zum Thema "Blauer Ozean - Entwicklung von Handlungsempfehlungen zum Erhalt und Schutz der marinen Biodiversität" im Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N.

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