Rohstoffnutzung - Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen
Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung ist unmittelbar mit dem Europäischen Green Deal (EGD) verbunden. Klimaschutz und Ressourcenschonung sind übergeordnete Ziele des EGD. Ziel der Initiative MaterialNeutral ist die Steigerung der Ressourcen- und Materialeffizienz zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Mit weniger Ressourcen mehr Nutzen erreichen, um die Rohstoffabhängigkeiten zu reduzieren und um eine hohe technologische Souveränität zu erreichen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Richtlinie risikoreiche anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Arbeiten. Angesprochen werden Einzel- und Verbundprojekte, die Unternehmen dabei unterstützen, das langfristige Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion zu erreichen. Die Rohstoffabhängigkeit soll verringert werden und nachhaltige Rohstoffe bei der Materialherstellung eingesetzt werden.
Gefördert werden FuE-Arbeiten folgender Schwerpunkte.
A. Rohstoffreduzierung bei der Herstellung innovativer Materialien
Durch intelligente Strategien zur Steigerung der Rohstoff- beziehungsweise Materialeffizienz sollen bei der Herstellung innovativer Materialien relevante Rohstoffmengen bei gleichbleibender oder verbesserter Funktionalität der Materialien eingespart werden. Die Strategien können basieren auf:
einem reduzierten Rohstoffeinsatz bei der Materialherstellung unter Beibehaltung der Funktion beziehungsweise Eigenschaft (z.B. Minialisierung oder Erhöhung der Materialeffizienz),
einer Reduzierung kritischer Rohstoffe (Rohstoffe mit geringer Verfügbarkeit) oder
einer Reduzierung von Rohstoffen zur Vermeidung hoher Treibhausgasemissionen beziehungsweise schädlicher Auswirkungen auf Menschen und Umwelt.
B. Nutzung von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung innovativer Materialien
C. Substitution von Rohstoffen durch nachhaltige und leistungsfähige Alternativen bei der Herstellung innovativer Materialien.
D. Materialentwicklung auf Basis eines risikobasierten nachhaltigen Ansatzes
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulden, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Erforderlich ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Kleine und mittlere Unternehmen "KMU" im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung. Die Förderungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden.
Verfahren. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Forschungszentrum Jülich GmbH (Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie [NMT]) beauftragt. Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 17. Januar 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und /oder elektronischer Form vorzulegen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Material-Hub-Initiative "Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen" (MaterialNeutral), Modul 2 - Materialinnovationen durch nachhaltige Rohstoffnutzung vom 8. August. BAnz AT 18.09.2024 B2.
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