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AutorenbildMichael Handschuh

Mathematik für Innovationen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Projekte auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen". Die Projekte sollen einen Beitrag leisten, zur Methodenentwicklung im Umgang mit den Herausforderungen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit.


Im Fokus der Förderrichtlinie stehen die Mathematische Modellierung, Simulation und Optimierung (MMSO). Gesucht werden Projekte zur Methodenentwicklung im Umgang mit den Herausforderungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit mit besonderem Schwerpunkt auf Treibhausgasneutralität der Industrie und mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft. Ebenso gefragt sind Projekte die Erkenntnisse zur nachhaltigen Mobilität in Stand und Land liefern, indem sie

  • anwendungsorientierte mathematische Forschung vorantreiben und Synergiepotenziale zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft erschließen,

  • einen effizienten Transfer von Grundlagenergebnissen der anwendungsorientierten Mathematik in die industrielle Anwendung realisieren und Impulse für beständige Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geben,

  • ein übergreifendes Zusammenwirken zwischen Grundlagenforschung und Wirtschaft erfordern und so zur Entwicklung neuer, wirtschaftlich verwertbarer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen führen werden.

Es werden Forschungsarbeiten aus dem Bereich MMSO gefördert, die die Grundlage zur Lösung von Herausforderungen im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit bilden. Im Fokus der Förderung steht die Erarbeitung bedeutender Beiträge zu folgenden Themenschwerpunkten:


- Verknüpfung modellbasierter und datengetriebener Ansätze;

- Entwicklung und Analyse und Optimierung digitaler Zwillinge;

- Simulation und Optimierung von Netzwerken;


Dazu werden Forschungsbeiträge aus den folgenden mathematischen Methodenfeldern erwartet.

  • Effiziente Algorithmen für Modellierung, Simulation, Optimierung;

  • Echtzeitverfahren für gestörte und unsichere Prozesse;

  • Modellreduktion und -adaption;

  • Mathematische Bildverarbeitung und Datenanalyse;

  • Multivariate Statistik, Stochastische Prozesse;

  • Diskret-kontinuierliche Methoden;

  • Mathematische Theorie für maschinelles Lernen und deren Algorithmen;

Die Ergebnisse müssen für die Behandlung ausgewählter Anwenderprobleme besonders geeignet sein.


Antragsberechtigt sind insbesondere Hochschulen aber auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Erforderlich ist das Vorhandensein einer Einrichtung in Deutschland. Die mathematisch-naturwissenschaftliche Modellierung und die auszuarbeitenden Lösungsmethoden müssen in Verbundprojekten mit mindestens zwei Forschungseinrichtungen (Verbundpartnern) entwickelt werden. Erwartet wird, dass die Aufgabenstellungen von Partnern aus der Wirtschaft beispielhaft demonstriert werden. Die Fördervorhaben sollen auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichtet sein. Innerhalb dieses Zeitraumes sollen für den Partner aus der Wirtschaft deutliche Fortschritte und nutzungsrelevante Ergebnisse erreicht werden.


Es ist vorgesehen, dass besonders erfolgreiche Projekte in Ausnahmefällen eine bis zu zweijährige Anschlussförderung beantragen können. Ziel der Anschlussförderung ist die Erhöhung der Verwertungsperspektive und die nachhaltige Verankerung der Projektergebnisse. Ein Anspruch auf Anschlussförderung besteht nicht.


Eine enge arbeitsteilige Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft bzw. Dienstleistungssektor als Anwendungspartner ist zwingend erforderlich. Eine Förderung der Anwendungspartner ist jedoch nicht vorgesehen.


Die Zuwendung werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.


Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst dem Projektträger DESY (http://pt.desy.de) bis spätestens 8. Dezember 2021 aussagekräftige Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. Der erforderliche Inhalt der Projektskizzen ist in der Förderrichtlinie abgebildet.


Entsprechend der in der Richtlinie angegebenen Kriterien und Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten auf dem Gebiet "Mathematik für Innovationen" als Beitrag zur Methodenentwicklung im Umgang mit Herausforderungen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit vom 7. September 2021, BAnz AT 04.10.2021 B6).

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