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Mikro-Depots

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 4. März 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Apr. 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schafft attraktive Förderbedingungen für den Umstieg auf eine zukunftsfähige klimafreundliche Logistik.


Mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können Unternehmen gefördert werden, die auf eine klimafreundliche Logistik umsteigen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit der Mikro-Depot-Richtlinie die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Der mit dem Online-Handel verbundene Transport der Waren durch Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das führt zu hohen CO2 Emissionen und damit zu erhöhten Konzentrationen an Feinstaub, Stickstoff und Staus in den Städten.


Mit der Richtlinie werden Investitionen gefördert, die eine emissionsfreie Abwicklung von logistischen Prozessen "auf der letzten Meile" ermöglichen. Als letzte Meile wird der finale Transport der Sendung zum Endkunden verstanden.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe können Unternehmen in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils in dem Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen ihrer Vorhaben einreichen. Die eingereichten Projektskizzen werden dann anhand von definierten Kriterien in einem Auswahlverfahren priorisiert. Die Einreicher der Ausgewählten Skizzen werden dann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen.


Gefördert werden vielzählige Maßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel die Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die Anschaffung von Containern und spezieller Sicherheitstechnik, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.


Antragsberechtigt sind private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht.


Die Skizzen zur Richtlinie nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) seit 1. März 2022 entgegen. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2024.


(Quelle: PM. 01.03.2022, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

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