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  • AutorenbildMichael Handschuh

Moderne Lebenswissenschaften

Förderung für internationale Klausurwochen auf dem Gebiet der ethnischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften. Gefördert werden die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von etwa fünftägigen, internationalen interdisziplinären Klausurwochen zu ethnischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der modernen Lebenswissenschaften.

Ziel der Klausurwochen soll der wissenschaftlich fundierte Vergleich unterschiedlicher, länderspezifischer Positionen zu einer definierten Fragestellung sein.


Es können soziokulturelle, religiöse oder politische Hintergründe die zu einer jeweiligen Position führen untersucht werden. Die zu untersuchende Fragestellung muss klar umrissen, in sich geschlossen und für einen internationalen Diskurs geeignet sein. Geschlechterspezifische Aspekte sollen in angemessener Weise berücksichtigt werden.


Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Ebenso sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass sie zum Zeitpunkt der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland unterhalten.


Die Antragstellende müssen nachweisen,

  • dass sie in dem interdisziplinären Forschungsgebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der modernen Lebenswissenschaften ausgewiesen sind;

  • über fundiertes Wissen zu den relevanten, nationalen Positionen bezüglich der gewählten Fragestellung verfügen;

  • Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Seminaren/ Veranstaltungen haben;

  • eine Organisator*in für die Organisation, Durchführung und Nachbearbeitung der Klausur abstellen können;

  • die erforderliche Infrastruktur für die Durchführung der Klausurwoche (z.B. Tagungsstätte, Unterbringungsmöglichkeit, Bibliothek, Internetzugang, Plattform für Online- Veranstaltungen etc.) bereitstellen können.

Ein Leitfaden zur Planung, Durchführung und Nachbearbeitung soll unter http://dir.de/pt/Portaldata/45/Resource/Dokumente/LEitfade/Leitfaden_ELSA-Klausurwochen-2020.pdf bereitgestellt werden.


Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden.


Für die Festlegung der jeweilig zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigt werden.


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung empfiehlt vor der Antragstellung Kontakt zu dem Projekttäger - Bereich Gesundheit -aufzunehmen. Dort sind weitere Erläuterungen und Informationen erhältlich.


Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Es findet ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Expert*innen statt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Die Förderanträge werden z.B. nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft.

  • Nutzen der geplanten Veranstaltung im Sinne der in Teil 1 und 2 der Förderrichtlinie definierten Zielsetzungen (insbesondere Förderung von Internationalität und Interdisziplinarität, Nachwuchsförderung);

  • Relevanz der gewählten Fragestellung, nationale sowie internationale Bedeutung;

  • Qualität der wissenschaftlichen und methodischen Ansätzen zur internationalen und interdisziplinären Erörterung der gewählten Fragestellung;

  • Mehrwert einer internationalen Betrachtung der gewählten Fragestellung, Relevanz und Eignung der gewählten Vergleichsnotation;

  • Eignung der antragstellenden Einrichtung;

  • Eignung der organisierenden Person (z.B. Ausgewiesenheit bezüglich nationaler Positionen zur gewählten Fragestellung, Erfahrung in der Durchführung internationaler und interdisziplinärer Veranstaltungen);

  • Einbindung aller für die Erörterung der gewählten Fragestellungen relevanten Fachdisziplinen bzw. Personengruppen;

  • vorgelegter Arbeits- und Zeitplan (Programmstruktur und -elemente);

  • Qualität des vorgelegten Konzepts/Curriculums für die Schulung in interdisziplinären Arbeitsmethoden und transdisziplinärem Diskurs;

  • Angemessenheit des Finanzierungsplans.

Die Vorlage eines rechtsverbindlichen förmlichen Förderungsantrag sowie eine Vorhabensbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form (easy-Online) sind bis spätestens 15. März 2021, 12:00 Uhr vorzunehmen. (Quelle: BAnz AT 14.01.2021 B5).


Wir begleiten Sie gerne bei der Erstellung des Business Cases und der Antragstellung.

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