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  • AutorenbildMichael Handschuh

Photonik für die digital vernetzte Welt

Aktualisiert: 25. Mai 2021

Förderung von Projekten zum Thema Photonik für die digital vernetzte Welt - schnelle optische Kontrolle dynamischer Vorgänge. Mit der Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, den Transfer innovativer Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologie Photonik zu unterstützen und damit wichtige Beiträge für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Gesundheit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu leisten.


Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von Industriegeführten Konsortien durchgeführt werden. Gegenstand der Forschung sind ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen inhaltlichen Bezug zum Förderprogramm Photonik Forschung Deutschland aufweisen.


Im Mittelpunkt der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sollen bisher ungelöste Herausforderungen der latenzarmen und echtzeitfähigen Bereitstellung und Nutzung optisch erfasster Informationen sein.


Wer gefördert werden will, dessen Projekt sollte folgende Anforderungen erfüllen.

  • Eine klar definierte Aufgabenstellung sowie konkrete spezifizierte Ziele, so dass eine Erfolgskontrolle nach Abschluss der Arbeiten möglich ist.

  • Die Forschungsarbeiten müssen in Verbundprojekten durchgeführt werden. Die Koordination der Verbundprojekte muss durch einen Industriepartner erfolgen. Um die Zulieferketten abzusichern und die Breitenwirksamkeit der Fördermaßnahme sicherzustellen, wird dabei eine starke Einbindung des Mittelstandes in die Verbundprojekte erwartet.

  • Gegenstand der Projekte sollen Forschungsarbeiten sein, die die gesamte Kette von technologischen Grundlagen bis zur Anwendung adressieren. Dies soll den gesamtheitlichen Ansatz der zu erforschenden Lösungen sicherstellen

  • Die Reduktion der Latenz bei der Bereitstellung notwendiger Informationen auf der Basis optischer Sensoren zur Realisierung dynamischer und/oder echtzeitfähiger Kontrollsysteme muss die zentrale Herausforderung der Projekte sein. Es wird zudem erwartet, dass die Feedback-Schleife innerhalb des Verbundprojekts vollständig abgebildet und demonstriert wird.

  • Da die schnelle Informationsbereitstellung einen Kernaspekt darstellt, werden ausschließlich dynamische Systeme berücksichtigt. Arbeiten zur Algorithmik für die Datenauswertung müssen einen konkreten Lösungsansatz verfolgen, Dieser ist bereits, in der Projektskizze aufzuzeigen. Ein unspezifischer Verweis, dass Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt, genügt hier nicht.

  • Ein Endanwender der angestrebten Lösung ist mit einem eigenen Arbeitsplan mindestens assoziiert in das Konsortium einzubinden.

  • Der wichtigste Erfolgsfaktor des Projektes ist die Umsetzung der erarbeiteten Forschungsergebnisse im Rahmen der an das Projekt anschließende Umsetzung des Verwertungsplans. Daher müssen die Projekte auf einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik gerichtet sein und für die im Fall erfolgreicher Forschungsarbeiten erreichten Ergebnisse eine konkrete Verwertungsperspektive aufzeigen.

Mit der Realisierung latenzarmer optischer Systeme zur Steuerung, Regelung oder Kontrolle dynamischer Vorgänge bestehen einerseits die Herausforderungen bei der Entwicklung neuer Hardware und optischer Verfahren, die bewusst so wenig Informationen wie möglich sammeln. Andererseits besteht auch Handlungsbedarf bei der Erforschung geeigneter Datenverarbeitungs-Lösungen, die beispielsweise auf Methoden des maschinellen Lernens, neuronaler Netze, hochgradiger Parallelisierung oder Complex Event Processing (CEP) beruhen. Für die nötige Echtzeitfähigkeit der Systeme sind in diesem Zusammenhang auch Ansätze zur schnellen Übertragung von Sensordaten und zur sensornahen Daten(vor)verarbeitung gefragt. Die zeitkritische Nutzung der Daten muss dabei ebenso berücksichtigt werden. Zur Erweiterung der optischen Fähigkeiten können auch multimodale Ansätze und Informationsfusion einbezogen werden, sofern dies einen Mehrwert hinsichtlich der Informationsqualität und der Verarbeitungsgeschwindigkeit liefert.


Die geförderten Verbundprojekte sollen die in der Förderrichtline unter Punkt 2 genannten Bereichen Lösungen erarbeiten. Die dort genannten Aufzählungen sind nicht abschließend, sondern beispielhaft zu verstehen. Charakteristisch für alle Vorhaben soll sein, dass sie bestimmte Anwendungen in industriellen oder gesellschaftlichen Prozessen in den Mittelpunkt (Beispiele: Punkt 2 Förderrichtline) stellen und von dort ausgehend die Spezifikationen für das photonische System und den rückgekoppelten Regelkreis, sowie die zu lösenden Forschungs- und Entwicklungs Probleme ableiten.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen. Eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) ist Voraussetzung für eine Förderung. Die Parteien des Verbundprojekts müssen ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Alle Verbundpartner auch die, Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2, Nr. 83 AGVO sind, müssen sicher stellen, dass im Rahmen des Verbunds keine weiteren indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.


Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rüchzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage der Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.


Im Rahmen der Förderrichtlinie gilt es als angemessen, wenn die Eigenbeteiligung mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten umfasst. Für KMU kann jedoch auch eine geringere Eigenbeteiligung als angemessen bewertet werden. Bei Start-ups mit geringer Eigenkapitalquote wird geprüft, ob eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Abrechnungsart Ausgaben - AZA) geboten sein könnte.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmhotz-Zentren und der Frauenhofer Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.


Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitäten wird zusätzlich zu den durch das BMBG finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Hinblick auf die Umsetzungsnähe entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner von mindestens 50 % an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird.


Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig ausgelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30. Juni 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher/ und elektronischer Form vorzulegen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie. (Quelle: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Photonik für die digital vernetzte Welt - schnelle optische Kontrolle dynamischer Vorgänge, BAnz AT 20.04.2021 B6).

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