top of page
  • AutorenbildMichael Handschuh

Quantenkommunikation

Förderung von Projekten zum Thema "Innovationshub für Quantenkommuniktion". Das Förderprogramm ist Teil des Forschungsrahmenprogramms zur IT-Sicherheit - "Digital.Sicher.Souverän". Das Programm soll einen Beitrag zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung leisten.


Ziel der Fördermaßnahme ist die Stärkung des Technologietransfers aus der Wissenschaft in die Wirtschaft. Es sollen Grundlagen für den Aufbau einer deutschen Quantenkommunikationsindustrie geschaffen werden. Als Indikatoren für die Umsetzung der Ziele gelten zum Beispiel - die Anzahl an Patenten für Quantenkommunikationstechnologien sowie die Anzahl der unter deutscher Mitwirkung entstandener Beiträge zu Standardisierungsgremien für Quantenkommunikationskomponenten als auch die Anzahl der Firmengründungen im Umfeld des Innovationshubs für Quantenkommunikation.


Die Fördermaßnahme soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland in der Weltspitze als Technologieanbieter wieder eine führende Rolle spielt.


Gegenstand der Förderung ist die Erforschung industrierelevanter Fragestellungen der Quantenkommunikation, um den Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft gezielt zu unterstützen. Mit dem vorliegenden Förderprogramm sollen industriegeführte Forschungsvorhaben sowie ein begleitendes Schirmprojekt gefördert werden.


Industriegeführte Forschungsvorhaben.


Als Teil des Innovationshubs sollen die industriegeführten Vorhaben Forschungsfragen zur praktischen Anwendung bearbeiten. Somit steht die Überführung einzelner Entwicklungen der Quantenkommunikation in die Anwendung im Mittelpunkt der Arbeiten.


Als Thematische Schwerpunkte nennt die Förderrichtlinie,

  • die Absicherung von Industrienetzwerken und kritischen Infrastrukturen mittels Quantenkommunikation,

  • Feldtests hinsichtlich einer Überprüfung von Komponenten auf Nutzbarkeit in realen, industrierelevanten Anwendungsszenarien,

  • die Definition von Schnittstellen zwischen Systemkomponenten in Hardware und Software und das Vorantreiben diesbezüglicher Standardisierungsaktivitäten (Kollaborationen von Forschenden, Standardisierungsorganisationen und namhaften Stakeholdern aus der Industrie wird ausdrücklich begrüßt),

  • die Entwicklung von Hard- und Software, Modulen und Systemen für Quantenkommunikation am Hochtechnologiestandort Deutschland und Europa.

Es werden interdisziplinäre Ansätze gefördert, die Forschende aus Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen sowie aus den Bereichen Quantenkommunikation als auch aus der herkömmlichen Kommunikationstechnologie und der allgemeinen IT-Sicherheit zusammenkommen. Ein Austausch von wissenschaftlichem Personal zwischen den Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen innerhalb der Projektlaufzeit und darüber hinaus wird begrüßt.


Schirmprojekt

Im Rahmen des Innovationshubs soll neben den industriegeführten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ein koordinativ arbeitendes Schirmprojekt gefördert werden, um die deutschlandweit vorhandenen Kompetenzen zur Quantenkommunikation zu bündeln und zu fokussieren.


Das Schirmprojekt soll

  • mit den industriegeführten Vorhaben innerhalb des Innovationshubs sowie mit weiteren Forschungsvorhaben zur Quantenkommunikation auf deutscher und europäischer Ebene (z.B. QuNET, QR.X) in einem fortwährenden Dialog stehen und sich darüber hinaus mit den 6G-Forschunshubs sowie der 6G-Plattform vernetzen,

  • gemeinsame projekt- und fachübergreifende Workshops für die Bearbeitung von Fokusthemen und zur wirksamen Verbreitung der Forschungsergebnisse planen und durchführen,

  • federführend im Dialog mit weiteren Fördermaßnahmen des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) zur Quantenkommunikation, eine Roadmap für einen langfristigen Transfer von Know-how aus der Wissenschaft in die Wirtschaft, für die Entwicklung und Markteinführung anwendungstauglicher Quantenkommunikationskomponenten und den Aufbau einer gut vernetzten Quantenkommunikationsindustrie in Deutschland erarbeiten,

  • weitere, sich neu eröffnende Forschungsthemen beobachten und in den Roadmap-Prozess einbringen,

  • zur Untersützung der Quantenkommunikationsforschung in kleinen und mittleren Unternehmen ist zudem eine Einrichtung von Testlaboren mit verschiedenen thematischen Ausrichtungen vorgesehen. Die Einrichtung der Testlabore soll mit thematisch relevanten Quantenkommunikationsprojekten abgestimmt werden und in Zusammenarbeit mit passfähigen industriegeführten Forschungsvorhaben des Innovationshubs erfolgen,

  • um den Ausbau der Quantenkommunikationsindustrie zu unterstützen, soll das Schirmprojekt mit den Gründungsinkubatoren der Förderrichtlinie "StartUP-Secure" zusammenarbeiten.

Die Koordination des Schirmprojekts sollte bei einer erfahrenen Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder vergleichbaren Organisation liegen. Eine Förderung von Industriepartnern im Rahmen des Schirmprojekts ist auch möglich. Die Arbeiten sollen von einem Lenkungsausschuss der Projektpartner geleitet werden, der sich eng mit einem Industriebeirat, bestehend aus Vertreter*innen der industriegeführten Forschungsvorhaben des Innovationshubs, abstimmt. Die Projektlaufzeit für das Schirmprojekt soll vier Jahre betragen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt einer Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorausgesetzt. Die Beteiligung von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch Mittelständlern wird ausdrücklich begrüßt und erwünscht. Dies wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind solche, die der KMU-Definition der EU entsprechen.


Grundsätzlich werden nur Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert, die den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese werden unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert. Eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.


Projektträger für dieses Programm ist die VDI/VDE Innovation und Technik GmbH in Berlin.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist bei dem Projektträger eine Projektskizze durch den Verbundkoordinator einzureichen. Die Entscheidung zur Weiterverfolgung des Projekts wird nach den in Nummer 7.2.1 benannten Kriterien der Förderrichtlinie gefällt.


In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 3. Dezember 2021 dem Projektträger, Skizzen in elektronischer Form vorzulegen. (Quelle: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Innovationshub für Quantenkommunikation“ vom: 16.09.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung BAnz AT 24.09.2021 B3 )


bottom of page