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  • AutorenbildMichael Handschuh

Quantum Futur - Runde 2

Aktualisiert: 25. Mai 2021

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Projekte zu den Quantentechnologien in Nachwuchsgruppen auf Grundlage des Programms "Quantentechnologien - von den Grundlagen zum Markt" zu fördern. Mit dem Nachwuchswettbewerb "Quantum Futur - Runde 2" werden die Ziele zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere für den Bereich der qualifizierten Fachkräfte, konkret umgesetzt.


Der Nachwuchswettbewerb "Quantum Futur" hat den Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen zum Ziel. Exzellente Nachwuchsköpfe sollen die Möglichkeit erhalten, den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in neuartige Anwendungen der Industrie zu stimulieren. Gleichzeitig werden Junge Akademiker_innen beste Voraussetzungen für ein erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten geboten. Damit soll auch den Abwanderungstendenzen aus der Forschungslandschaft Deutschlands entgegengewirkt werden. Rückkehrwillige sollen dazu motiviert werden an den Forschungs- und Industriestandort Deutschland zurückzukehren.


Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien adressieren. Im Rahmen des Projekts soll eine Nachwuchsgruppe aufgebaut werden. Das Ergebnis der Förderung soll eine Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken unterstützen und eine synergetische Ergänzung von Forschungszweigen vorangetrieben werden. Ziel ist eine langfristige Verstetigung der Strukturen nach abgeschlossenem Projekt. Ein dahingehend realistisches und aussagefähiges Konzept wird bei der Einreichung von Projektvorschlägen vorausgesetzt. Das Konzept ist insbesondere von der beantragenden Institution ausführlich zu erläutern.


Es werden sämtliche Bereiche der Quantentechnologien zweiter Generation und auch deren interdisziplinäres Umfeld adressiert. Das sind insbesondere Quantencomputing, Quantensimulation, Quanteninformatik, Quantensensorik und -metrologie, Quantenkommunikation, sowie unterstützende Technologien. Dabei sind sowohl experimentelle als auch theoretische Arbeiten eingeschlossen, sofern ein klarer Anwendungsbezug zu erkennen ist.


Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikationen und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch angemessene Maßnahmen zum Technologietransfer, z.B. Strategien für Unternehmensgründungen. Eine Plausibilisierung der Anwendungsorientierung bzw. einer späteren wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist explizite Voraussetzung für die Förderung. Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland sind erwünscht. Eine Beteiligung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten, Personalaustausch etc. wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge unter Berücksichtigung der Reife des adressierten Forschungsthemas positiv bewertet.


Antragsberechtigt sind Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Es wird das Vorhandensein einer Einrichtung in Deutschland erwartet die der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung). Die Förderung ist personengebunden an die Leiterin/ den Leiter der Nachwuchsgruppe gekoppelt.


Die Zielgruppe sind exzellente Nachwuchsforscher_innen, die nach ihrer Promotion bereits erste eigene Forschungserfahrungen gesammelt haben. Sie zeichnen sich unter anderem aus durch qualifizierte Abschlüsse, erste Erfahrungen mit selbständiger Forschung, Auslandserfahrung, erste Leitungserfahrung und Teamfähigkeit, Flexibilität und Wechselbereitschaft oder Erfahrungen mit interdisziplinären Kooperationen.


Zur Einreichung einer Projektskizze sind Wissenschaftler_innen (Förderinteressenten) im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung berechtigt. Die Wissenschaftler_innen müssen ihre Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit durch Promotion nachgewiesen haben als auch die Eignung zur Leistung einer Arbeitsgruppe haben. Das Datum der Promotionsprüfung sollte bei Einreichen der Skizze mindestens zwei Jahre, jedoch nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.


Art, Umfang und Höhe der Zuwendung


Die Zuwendungen werden im Wege einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung wird je nach projektspezifischem Bedarf für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Eine Meilensteinprüfung mit Abbruchkriterien ist nach drei Jahren vorgesehen. Im Anschluss wird über die Fortführung des Vorhabens entschieden.


Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulden, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Dazu zählen:

  • Personalkosten bzw. -ausgaben sind nur für die Personen zuwendungsfähig, die nicht bereits fest im Stellenplan der Institution ausgewiesen sind. Die Gruppengröße ist auf maximal fünf Vollzeitstellen beschränkt. Dabei kann eine Stelle (ausgenommen die Gruppenleitung) auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Je nach projektspezifischem Bedarf und technischem Aufwand können berücksichtigt werden:

    • eine Stelle Entgeltgruppe 15 TVöD/TV-L (Nachwuchsgruppenleitung)

    • eine Stelle Entgeltgruppe 14 TVöD/TV-L (PostDoc)

    • bis zu drei Stellen Entgeltgruppe 13 TVöD/TV-L (Doktorand/en, PostDoc)

    • eine Stelle technische (r) Angestellte (r).

  • Wissenschaftliche Hilfskräfte können in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung berücksichtigt werden.

  • Spezifische Investitionen, die zur Durchführung der Arbeiten zwingend erforderlich, und in der beantragenden Institution nicht vorhanden bzw. ausgelastet sind, können zusätzlich beantragt werden.

  • Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien können je nach technischem Aufwand beantragt werden.

  • Reisekosten können bedarfsgerecht und je nach Größe der Arbeitsgruppe bis maximal 60.000 Euro beantragt werden.

  • Unteraufträge für eng umrissene Dienstleistungen oder Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.

Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in englischer Sprache über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen. Die Vorlagefrist endet am 30.Juni 2021. Die Gliederung der Projektskizze ist der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Nachwuchswettbewerb "Quantum Futur - Runde 2 vom 23.02.2021 zu entnehmen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird. (Quelle: BAnz 26.04.2021 B3).

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