top of page
  • AutorenbildMichael Handschuh

Resipro

Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zum Thema Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke in turbulentem Umfeld - Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro). Das BMBF verfolgt das Ziel, die Resilienz der Wertschöpfungsketten in Industrieunternehmen widerstandsfähiger zu machen. Die Förderrichtlinie definiert Resilienz als die Fähigkeit, mit äußeren Belastungen und Störungen umgehen zu können. Dabei stellt die Resilienz auf das Produktionssystem und die gesamte Unternehmensorganisation ab. Die Resilienz wird in der Richtlinie der Kernkompetenz eines Unternehmens zugeordnet.

Die Beihilfen erfolgen auf der Grundlage von Artikel 25 Abs. 2 B. b der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission.


Gegenstand der Förderung ist der gezielte Aufbau von kooperativen, vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte) sowie die Förderung eines wissenschaftlichen Projektes. In Form von Verbundprojekten sollen multi- und interdisziplinäre Forschungsprojekte gefördert werden. Die Projekte müssen gemeinsam von Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren Akteuren durchgeführt werden.


Die Forschungsprojekte sollen die Schaffung resilienter digitaler Produktionssysteme und Infrastrukturen durch Technologie-Integration zum Inhalt haben. Spezifisch technologische Neuentwicklungen bzw. grundlegende Neuentwicklungen digitaler intelligenter Technik-Komponenten gehören nicht in dieses Programm.


Im Focus steht die Entwicklung von Methoden, Prozessen und Werkzeugen für die Gestaltung, Planung, Steuerung und Überwachung resilienter Produktionssysteme. Die Richtlinie nennt als Beispiel die ganzheitliche Produktions- und Instandhaltungsplanung komplexer Produktionssysteme, mithilfe der Anwendung geeigneter KI-Methoden als Werkzeuge, für die Adaptivität und Agilität die den Produktionssystemen dienen. Zudem sollen modular aufgebaute, flexible Produktionssysteme entstehen, die Ressourcen bedarfsgerecht und so gering wie nötig einsetzen. Im Krisenfall sollen diese auf die Herstellung kritischer Produkte erweitert werden können (horizontale Produktausweitung). Gesucht werden anpassungsfähige Prozessketten in Kombination konventioneller und alternativer Fertigungstechnologien. Es soll nach geeigneten Verfahren geforscht werden, die zu einer Steigerung der Ressourceneffizienz - bei gleichzeitigem Auf- bzw. Abbau von Resilienz Eigenschaften ermöglichen können. Für eine Bewertung sollen Instrumente eingesetzt werden (beispielsweise Simulation) der zu implementierenden Bausteine. So sollen relevante Daten oder Instrumente identifiziert werden, die im Störungsfall schnell nutzbar sind und weiterentwickelt werden können. Mithin soll eine Datenstruktur und Datendurchgängigkeit in stark vernetzten Produktionssystemen geschaffen werden. Informationsverfügbarkeit und datengestützte Modelle sollen erprobt und validiert werden. Dazu erforderlich sind vertrauenswürdige Datenräume. Leitlinien für die Anforderungen an zweckbestimmte digitale Zusammenarbeit sind zu erarbeiten. Beiträge zur Standardisierung der Anforderungen an die Akteur*innen sind unter Berücksichtigung der Initiative Gaia-X, Verwaltungsschale der Plattform Industrie 4.0, sowie der Anwendung anderer Domänen und Schlüsseltechnologien wie Mobility Data Space, KI, Blockchain, Smart Ledger Technologie, oder digitaler Zwilling.


Die maßgeblichen Forschungs- und Entwicklungs Schwerpunkte sind in drei Gestaltungsfelder unterteilt. Neben der Berücksichtigung der bereits genannten Entwicklungsfeldern sind mindestens zwei der drei aufeinander bezogenen Gestaltungsfelder A. Resilienz- und Nachhaltigkeitsstrategie, B. Gestaltungsfeld Kollaborations- und Wertschöpfungsnetzwerke sowie das Gestaltungsfeld C agile, und anpassungsfähige Organisationen. Diese sind ganzheitlich unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen im Verbundprojekt zu erforschen.


Zudem gibt es ein wissenschaftliches Projekt das die weitere Aufgabenbereiche Forschung, Analyse und Aufbereitung, Vernetzung und Transfer untersuchen soll.


Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken mehrerer unabhängiger Partner zur Lösung gemeinsamer Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben) die den Stand der Technik deutlich übertreffen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge Fragestellungen und Gestaltungsfelder liefern. Zum Zeitpunkt einer möglichen Auszahlung einer gewährten Zuwendung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) in Deutschland erforderlich, Eine Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen "KMU" wird ausdrücklich begrüßt. KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Europäische Kooperationen zur Forschung für die Produktion, wie beispielsweise EUREKA, sind erwünscht. EUREKA bietet die Möglichkeit für deutsche Verbünde, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen.


Art, Umfang, Höhe der Zuwendung. Die Zuwendung wird als Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, sind die zuwendungsfähigen Kosten. Diese werden unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert. Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen. Als angemessen gilt in Summe über den Verbund gerechnet eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projektes.


Antragsverfahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe - Zukunft der Wertschöpfung - Produktion, Dienstleistung und Arbeit (PTKA-PDA) zunächst bis spätestens 15. September 2023 Projektskizzen in elektronischer und schriftlicher Form vorzulegen. Die Richtlinie empfiehlt, vor der Einreichung von Projektskizzen direkt mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.


 

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld -Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro) im Rahmen des Programms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit vom 24. April 2023.


bottom of page