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Ressourceneffizienz und Klimaschutz

  • Autorenbild: Michael Handschuh
    Michael Handschuh
  • 28. Aug. 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Mit dem Programm "KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz" wird das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 und des Zehn Punkte Programms für mehr Innovation in KMU "Vorfahrt für den Mittelstand" der Bundesregierung.

Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben , die technologieübergreifend und anwenderbezogen sind. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich in einem der Themenschwerpunkte der Förderrichtlinie (Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz und Klimaschutz, Erhaltung biologischer Vielfalt, nachhaltiges Wasser- und Flächenmanagement,) wiederfinden. Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.


Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und Unternehmen welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können im Rahmen von Verbundprojekten antragsberechtigt sein. Vom Bund und / oder Ländern finanzierte Forschungseinrichtungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für zusätzliche projektbedingte Ausgaben bzw. Kosten erhalten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ist ein Firmensitz bzw. Forschungsstandort in Deutschland erforderlich.


Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen deren Entwicklungsvorhaben durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Forschungsverbünde unter Beteiligung mehrerer KMU´s und / oder Forschungseinrichtungen und / oder Unternehmen, die nicht die KMU Kriterien erfüllen sind möglich. Es muss jedoch ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung durch die KMU erbracht werden, und der Nutzen des Vorhabens diesen zugutekommen. Auch Unternehmen, die erstmalig FuE Aktivitäten aufnehmen möchten sind aufgerufen Projektskizzen einzureichen.


Im Vorfeld sollten die Antragsteller aus eigenem Interesse prüfen, ob das Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eventuell eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Fördermöglichkeiten für KMU bietet das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020".


Umfang der Zuwendungen


Die Zuschüsse werden im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bilden die Bemessungsgrundlage und somit die Obergrenze für die Förderung der gewerbliche Wirtschaft. Bauinvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen. Je nach Anwendungsnähe des Vorhabens können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilsfinanziert werden. Zur Bemessung der jeweiligen Förderquote ist die AGVO zu berücksichtigen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein, ein Nachweis darüber wird erwartet. Bei Antragstellern, deren Eigenanteil des Forschungsvorhabens 100.000 Euro pro Jahr Laufzeit des Projekts nicht überschreitet, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden. Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre.


Das Antragsverfahren für diese Fördermaßnahme ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrenstufe werden interessierte Unternehmen aufgefordert Ihre Projektskizzen bei den vom Bund beauftragten Projektträgern einzureichen. Bewertungsstichtage für diese Projektskizzen sind der 15. April und der 15. Oktober eines jeden Jahres bis zum Auslaufen der Förderrichtlinie am 30. Juni 2021. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze durch einen Verbundkoordinator einzureichen. Die Projektskizzen müssen einen konkreten Bezug zu den Kriterien der Förderbekanntmachung aufweisen und alle wesentlichen Beurteilungen und Bewertungen enthalten.


In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen dann aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.


Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe der Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinie für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und / oder der Richtlinie für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK). Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmend er verfügbaren Haushaltsmittel. Für weitere Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

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