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  • AutorenbildMichael Handschuh

Software-Sprint

Förderung von Open Source Entwickler*innen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Innovationspotential freier Programmierer*innen in Deutschland. Im Fokus stehen neue Technologien die eine Beteiligung der Öffentlichkeit an gesellschaftlichen Entwicklungen ermöglichen. Das Programm unterstützt engagierte Vordenker bei der Entwicklung technologieorientierter Innovationen in Form von Software-Prototypen. Die angestrebten Ergebnisse sollen als Open-Source-Lösungen zur Verfügung gestellt werden.

Gegenstand der Förderung sind innovative Einzelprojekte in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy, Open Data und Open Source. Gefördert werden innovative Lösungsansätze sowie neue Werkzeuge in prototypischer Form, die nach Projektende als Open-Source Lösungen bereitgestellt werden sollen.


Es wird ein breites Themenspektrum adressiert. Für die vier Calls erfolgt jeweils eine spezifische Themenfestlegung. Dies soll eine möglichst hetrogene Themenlandschaft aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse berücksichtigen.


Gefördert werden Innovationsvorhaben für neuartige Software-Lösungen, die den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen.


Civic Tech mit den Einzelthemen.

  • Neue Modelle un Werkzeuge zur Erzeugung, zum Teilen und zur Nutzung von Daten.

  • Datenvisualisierung und Storytelling.

  • Gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung.

Data Literacy mit den Einzelthemen.

  • Datennutzung (Grundlagen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung).

  • Datenanalyse (Evidenzgestützte Prozesse und Entscheidungen).

  • Data Privacy (Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre).

Die Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen der adressierten Themenschwerpunkte erbringen und auf Open-Source-Plattformen, wie Git Hub oder Bitbucket, unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden. Damit soll die Verwertung und Weiterentwicklung der Projekte in einem "Prototype Fund" sichergestellt werden.


Antragsberechtigt sind ausschließlich selbständige, private und unabhängige Einzelpersonen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- und Geschäftssitz in Deutschland. Die Antragsteller müssen einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung nachweisen. Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte auf Kostenbasis . Verbundvorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt.


Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an selbständige, private und unabhängige Einzelpersonen sowie Teams sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personal- und Gemeinkosten. Die Gesamtkosten pro Projekt dürfen 50 000 Euro nicht übersteigen. Mindestens 40 Prozent davon sind als Eigenmittel aufzubringen.


Die Förderung ist eine "De-minimis" - Beihilfe. Die Gewährung erfolgt entsprechend den Regeln der EU- Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU.


Interessierten freien Programmierer*innen wird empfohlen, sich vor der Antragstellung mit dem Träger der Begleitforschung "Prototyp Fund" in Verbindung zu setzen. Der Proto Typ Fund der Open Knowlege Foundation Deutschland e.V. berät bei der Zuordnung von Projekten sowie der Antragstellung und begleitet die Programmierer*innen während der Antragsphase sowie Projektdurchführung.


Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.


In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger (DLR PRojekträger, Softwaresysteme und Wissenstechnologien [PT-SW]) Projektskizzen eingereicht werden. Nächster Stichtag ist der 30. September 2020.


Für das Jahr 2021 gibt es zwei weitere Stichtage, den 31. März und den 30. September.


Die Förderrichtlinie hat eine Geltungsdauer bis 30 Juni 2025. (Quelle: BAnz AT 19.03.2020 B4). Gerne übernehmen wir für Sie die Kostenermittlung nach AGVO und erstellen Ihr Business Case.

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