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AutorenbildMichael Handschuh

Umweltbonus

Die angepasste Förderrichtlinie zum Umweltbonus wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 18. Februar 2020 um 16:00 Uhr in Kraft getreten. Autokäufer*innen profitieren nun von erhöhten Fördersätzen für rein elektrisch getriebene Fahrzeuge. Gefördert werden auch Plug-in-Hybride.

Eine Woche nach dem Brüssel grünes Licht gegeben hat, stehen den Verbraucher*innen die erhöhten Fördersätze für den Kauf von Elektroautos zu. Der erhöhte Zuschuss und der bis 31. Dezember 2025 verlängerte Umweltbonus sollen der Transformation hin - zur Elektromobilität einen weiteren Schub verleihen.


Mit dem Umweltbonus erhalten Automobilkäufer*innen bis 31. Dezember 2025 einen Zuschuss bei reinen Batterieelektrofahrzeugen und bei Brennstoffzellenfahrzeugen mit einem Nettopreis von bis zu 40.000 Euro, einen Zuschuss von bis zu 6.000 Euro. Beim Kauf von Fahrzeugen mit einem Nettopreis über 40.000 Euro werden 5.000 Euro bezuschusst. Damit hat die Anpassung der Förderrichtlinie die Fördersätze um 50 Prozent erhöht.


Für Plug in-Hybride, also von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gibt es ab jetzt 4.500 Euro Förderung bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro werden 3.750 Euro gezahlt.


Die Kosten für den Umweltbonus teilen sich die Bundesregierung und die Industrie. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für entsprechende Fahrzeuge, die seit dem 5. November 2019 zugelassen wurden.


Anträge auf den Umweltbonus können Käufer*innen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Mit der neuen Förderrichtlinie wird auch das Antragsverfahren erleichtert. Um von dem erhöhten Fördersatz zu profitieren ist ein einmaliger Kontakt ausreichend.




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